Der Würzburger Fürstbischof erneuert das Marktrecht für Nordheim v. d. Rhön.
Durch ein Gutachten der Burggrafen an den Kurfürsten wird der freie Warenaustausch über die Rothenberger Fraisch hinaus und die Gewerbefreiheit im Handwerk Schnaittachs gewährt.
Markgraf Georg Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach bestätigt für Markt Berolzheim die Marktgerechtigkeit und vermehrt die Jahrmärkte von den ehemals zwei Märkten an den Kirchweihen, am Sonntag vor Bartholomäi und am Michaelistag um die Markttage an Dreikönig und den Sonntag nach Ostern, jedoch werden diese beiden Jahrmärkte tatsächlich an anderen Tagen, nämlich am Tag der Reinigung Marien und der andere am Tag Phillip Jacobi abgehalten. Warum von den ursprünglich angegebenen Tagen abgewichen wird, ist unklar.
Durch einen Concessionsbrief des Bamberger Fürstbischofs Adam Friedrich (von Seinsheim) wird Gößweinstein das Recht verliehen, jährlich 26 Viehmärkte abzuhalten.
Marktschorgast ist aufgrund seines Bierprivilegs über Jahre in Konflikte mit Wasserknoden verwickelt.
Das Privileg der höheren Gerichtsbarkeit zu Burgpreppach wird durch eine Urkunde Kaiser Karls VI. (HRR) bestätigt.
In der von der Regierung in Ansbach in Auftrag gegebenen Oberamtsbeschreibung heißt es, dass der Ort Marktsteft aus 105 Mannschaften und drei Juden samt den Witwen bestand. Diese verteilen sich auf 27 Hausgenossen. Das Gemeinderecht besitzen lediglich 82, davon vier mit doppelter Mannschaft. Marktsteft besitzt ferner die Fehr- oder Überfuhrgerechtigkeit und unterhält einen eigenen Fährmann.
Die Marktrechtsverleihungsurkunde aus diesem Jahr befreit alle Juden, die den Jahrmarkt in Marktsteft besuchen, für drei Jahre vom Leibzoll.
Mit seinen Privilegien, hier besonders dem Marktrecht an drei Tagen im Jahr, hat Wirsberg markgräflichen Schutz, eine Zolleinnahme, die aber der markgräflichen Herrschaft zufließt, einen Steuerfluss von 2037,5 Gulden, ein jährliches Kammergefälle von 51 Gulden und 55,25 Kreuzern sowie eigenes Marktlehen. Es ist lediglich ein Jagd- und Botenfron und von den Bauern der dritte Teil an Rossfron zu leisten.
Im Steuerkataster des Amtes Wallenfels wird von "statt- und marktgerechtigkeiten" gesprochen.