König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) erneuert für die Erben Castell und Limpurg die Belehnung mit Geleit und Zoll zu Einersheim.
König Sigmund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) verleiht Heroldsberg auf Bitten des Kunz Geuder ein Wappen. In der Verleihungsurkunde wird der Ort als Markt bezeichnet, so dass die Erhebung zum Markt vor 1417 stattgefunden haben muss.
Für Euerdorf entsteht eine Weistumsurkunde. Im ersten Teil werden die Rechte der beiden Herren des Ortes, der Grafen von Henneberg und des Fürstbischofs von Würzburg, aufgezeichnet, im zweiten Teil stehen die Rechte und Pflichten der Dorfbewohner. Teil 1: Um die Rechte der Herren von Euerdorf zu wahren, findet alljährlich, am Tag nach St. Johannes, ein ordentliches Gericht statt. Außer dem Fronhof und dem Pfarrhof sind alle anderen Güter zu Euerdorf steuer- und abgabepflichtig. Muss ein Euerdorfer am Zentgericht in Aura Strafe zahlen, muss er dies in Euerdorf auch. Beide Herren dürfen Maß und Gewicht nachprüfen. Sie dürfen aber kein für Euerdorf gültiges Gesetz erlassen, ohne den anderen zu fragen. Kein Würzburger Untertan soll hennebergische Güter besitzen und umgekehrt. Deshalb soll der Schultheiß auch keine solchen Güter verleihen, sondern jeder soll es dem anderen selbst übergeben. Teil 2: An zwei Tagen im Jahr ist Freihandelstag, eine Art Markt, bei der vor allem fremde Kaufleute ihre Waren feilbieten können. Jeder darf in das Dorf ein- oder ausziehen, wie es ihm beliebt; wenn aber jemand nach Euerdorf zieht, hat er vier Wochen Zeit, sich zu entscheiden, ob er würzburgischer oder hennebergischer Untertan werden will. Kein Euerdorfer soll sich bei einem Streit zwischen zwei Fremden einmischen. Gefischt werden darf zwei halbe Tage pro Woche. Ohne Schanklizenz darf kein Wein ausgeschenkt werden. Am Gerichtstag werden die zwei Vögte samt zwei ihrer Knechte, die zwei Schultheißen, die zwölf Schöffen und ein Gerichtsdiener von den Euerdorfern freigehalten."
In einem kaiserlichen Lehensbrief heißt es, dass Wilhelm von Dürrwangen das Schloss und den Markt Dürrwangen mit allen Zugehörungen, mit Wildbann, Freiung, Halsgericht, Juden und Wochenmarkt zu Lehen haben soll.
König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) verleiht auf Drängen der Nürnberger Burggrafen dem Markt Stammbach das Halsgericht.
Im Jahr 1429 besetzen Hussiten das bereits von den meisten Bürgern verlassene Auerbach und verwüsten es vollständig. Dabei kommt es zu erheblichen Brandschäden. Pfalzgraf Johann erlässt daraufhin der Stadt auf 15 Jahre alle Steuern. Zudem stiftet er 1431 den "Bürgerwald", welcher sich noch heute im Besitz der Stadt befindet.
Markgraf Johann von Brandenburg bestätigt Wirsberg das Recht des Mälzens und des Brauens sowie die Schankgerechtigkeit und "all andere Stattrechte und Gewohnheiten". Zu diesem Zeitpunkt muss Wirsberg bereits das Marktrecht besessen haben.
Der Blutbann in Eschenau wird vom Kaiser verliehen, was nachweislich erstmals 1442 geschah (an Niklas Muffel) und letztmals 1794 an König Friedrich Wilhelm II. von Preußen. Nur einmal, 1430, verleiht der Lehensherr König Sigismund von Luxemburg (ab 1433 Kaiser HRR) den Blutbann, aber wahrscheinlich zu Unrecht.
König Friedrich III. (ab 1452 Kaiser HRR) erlaubt die Abhaltung eines Wochenmarktes (Dienstag) sowie die Ansiedlung von Juden in Oberkotzau.
Kotzau ist Sitz einer Freiung und eines Hochgerichts, was 1444 in der ersten bekannten Nennung von König Friedrich III. (ab 1452 Kaiser HRR) bestätigt wird. Die Freiung (Asyl), die sich von der Saale bis nach Schwesnitz erstreckt, wird vermutlich 1799 aufgehoben.