Mit dem Aussterben der Grafen von Sulzbach gelangt das Vogtrecht über die bambergischen Besitzungen im Raum von Auerbach an die Hohenstaufen.
Graf Friedrich von Vrensdorf verpfändet die Vogtei in "Greuza" gegen 40 Mark in Gold an den Bischof zu Bamberg und löst diese nicht mehr aus.
In einer Urkunde Kaiser Heinrichs IV. (HRR) wird eine Vogtei in Marktsteft erstmals erwähnt, die von König Philipp von Schwaben an das Bistum Würzburg übergeben wird.
Burgwindheim ist Sitz eines Niedergerichts des Klosters Ebrach.
Die Herren von Wallenrode errichten eine Anlage in "Ziegenburg"/Appendorf und später weitere Befestigungen in Wasserknoden und richten Streitau als standesgemäßen Sitz in Marktschorgast ein.
Die Nürnberger Burggrafen übertragen die Vogtei über die Bamberger geistlichen Güter, wozu auch Schnaittach gehört, an die Familie der Wildensteiner, die auf dem Alten Rothenberg ihren Sitz haben.
Das Wappen von Burgwindheim mit dem Windhund mit Halsband und Krone taucht auf zwei Grabplatten der Ebracher Michaelskappelle auf.
Eschau mit seinem Umland befindet sich unter der Landesherrschaft des Erzbistums Mainz. Seit Ende des 12. Jahrhunderts verwalten die Grafen von Rieneck als Vögte die weltlichen Belange des Mainzer Erzbistums.
Die Gerichtsverhältnisse in Gaimersheim sind kompliziert. Es gibt jeweils zwei Nieder- und Hochgerichtsbarkeiten mit unterschiedlicher Zuständigkeit. Die unübersichtliche Lage ist dadurch entstanden, dass es vor der Entwicklung des wittelsbachischen Herzogtums in Gaimersheim bereits die zwei Zuständigkeiten des Geisenfelder Propsteigerichts und des Reichsgrafschaftsgerichts der Grafen von Hirschberg gegeben hat. Nach Einbeziehung des Ortes in die neue herzogliche Gerichtsorganisation, wodurch einerseits ein an die Marktgenossen abgetretenes bürgerliches Marktgericht entsteht, andererseits ein herzoglicher Landrichter die Hochgerichtsbarkeit wahrnimmt, hören die beiden älteren Gerichte dennoch nicht auf zu bestehen.
Die Reichsstadt Lenkersheim wird als Folge der Territorialpolitik der Staufer durch König Philipp II. gegründet. Damit verbundene Privilegien sind: Die Bezeichnung Bürger für die Getreuen von Lenkersheim, der Erhalt derselben Gerechtsame wie sie die Nürnberger Bürger haben, die Freiheit, Auswärtige als Bürger aufzunehmen, die freiwillige Übereignung in den Schutz des Oberbeamten des Nürnberger Rechtsgutbezirks, die Amtseinweisung des Lenkersheimer Schultheißen durch den Nürnbergischen und das Marktrecht. Dazu zählen ein eintägiger Markt in der Woche am Donnerstag und zwei Jahrmärkte jeweils am 24.8. (Fest des hl. Apostels Bartholomäus) und am 24.6. (Geburt Johannes des Täufers) von dreitägiger Dauer. Nicht ausdrücklich erwähnt werden die Stadterhebung, die Art der Befestigung und die Gerichtsbarkeit. Die Gegengabe hierfür sind jährlich 15 Malter Weizen (= 44,25 hl), Zoll und andere städtische Einkünfte (Marktstandsgelder, Einnahmen aus den Gerichtsfällen).