Burgwindheim ist Sitz eines Niedergerichts des Klosters Ebrach.
Die Herren von Wallenrode errichten eine Anlage in "Ziegenburg"/Appendorf und später weitere Befestigungen in Wasserknoden und richten Streitau als standesgemäßen Sitz in Marktschorgast ein.
Die Nürnberger Burggrafen übertragen die Vogtei über die Bamberger geistlichen Güter, wozu auch Schnaittach gehört, an die Familie der Wildensteiner, die auf dem Alten Rothenberg ihren Sitz haben.
Eschau mit seinem Umland befindet sich unter der Landesherrschaft des Erzbistums Mainz. Seit Ende des 12. Jahrhunderts verwalten die Grafen von Rieneck als Vögte die weltlichen Belange des Mainzer Erzbistums.
Die Gerichtsverhältnisse in Gaimersheim sind kompliziert. Es gibt jeweils zwei Nieder- und Hochgerichtsbarkeiten mit unterschiedlicher Zuständigkeit. Die unübersichtliche Lage ist dadurch entstanden, dass es vor der Entwicklung des wittelsbachischen Herzogtums in Gaimersheim bereits die zwei Zuständigkeiten des Geisenfelder Propsteigerichts und des Reichsgrafschaftsgerichts der Grafen von Hirschberg gegeben hat. Nach Einbeziehung des Ortes in die neue herzogliche Gerichtsorganisation, wodurch einerseits ein an die Marktgenossen abgetretenes bürgerliches Marktgericht entsteht, andererseits ein herzoglicher Landrichter die Hochgerichtsbarkeit wahrnimmt, hören die beiden älteren Gerichte dennoch nicht auf zu bestehen.
Die Reichsstadt Lenkersheim wird als Folge der Territorialpolitik der Staufer durch König Philipp II. gegründet. Damit verbundene Privilegien sind: Die Bezeichnung Bürger für die Getreuen von Lenkersheim, der Erhalt derselben Gerechtsame wie sie die Nürnberger Bürger haben, die Freiheit, Auswärtige als Bürger aufzunehmen, die freiwillige Übereignung in den Schutz des Oberbeamten des Nürnberger Rechtsgutbezirks, die Amtseinweisung des Lenkersheimer Schultheißen durch den Nürnbergischen und das Marktrecht. Dazu zählen ein eintägiger Markt in der Woche am Donnerstag und zwei Jahrmärkte jeweils am 24.8. (Fest des hl. Apostels Bartholomäus) und am 24.6. (Geburt Johannes des Täufers) von dreitägiger Dauer. Nicht ausdrücklich erwähnt werden die Stadterhebung, die Art der Befestigung und die Gerichtsbarkeit. Die Gegengabe hierfür sind jährlich 15 Malter Weizen (= 44,25 hl), Zoll und andere städtische Einkünfte (Marktstandsgelder, Einnahmen aus den Gerichtsfällen).
Aufkirchen ist bereits 1188 ein befestigter Ort (burgum) und wird, wohl weil es von einem Reichsschultheiß verwaltet wird, zum Reichsort erhoben.
Das Würzburger Hochstift verpfändet das Amt Neideck, zu dem Pretzfeld gehört, langfristig an die Schlüsselberger, so dass diese es bald wie Eigentum behandeln.
Hollenbach gehört zum Eigengut der Herren von Hohenlohe, die umfangreiche Schenkungen an den Deutschen Orden machen. Dieser erweitert seinen Besitz in Hollenbach durch Käufe, unter anderem von den Herren von Jagstberg. Außerdem sind zahlreiche Niederadelsfamilien hier begütert.
Die erste Schultheißin in Retzbach, "Hedewig von Reccebach", wird urkundlich genannt.