Trotz der Übernahme des Ortes durch das Hochstift Bamberg hält sich das adelige Halsgericht in Buttenheim. Seit 1307 liegt es in den Händen der Familie von Stiebar, die es von den Schlüsselbergern gekauft hatten.
Es wird urkundlich eine Burg auf dem Schlossberg nahe Wirsberg erwähnt, die als gräflich orlamündische und markgräfliche Burg bezeichnet wird. Der Vogteibereich gehört zur Herrschaft Plassenburg - zuerst den Herzögen von Meranien.
In der Heberolle von 1248 existiert ein Verzeichnis über mainzische Abgaben in Bürgstadt. Der Ort ist ein Verwaltungszentrum für etwa 29 weitere Siedlungen.
In einer Schenkungsurkunde des Grafen Poppo wird das Vogteirecht der Grafen von Wertheim über Helmstadt bestätigt. Die Grafen von Wertheim, fuldische Lehensträger und Vogteiinhaber über das Bonifatiuskloster Holzkirchen (Nebenkloster der Abtei Fulda), hatten wohl schon viel früher das Vogteirecht in Helmstadt erlangt. Die Zentgerichtsbarkeit liegt ebenfalls bei den Grafen von Wertheim, wobei diese wohl würzburgisches Lehen war, das Vogteirecht fuldisches Lehen.
Absberg ist Sitz eines Vogtamtes des Deutschen Ordens, das der Kommende Ellingen untersteht.
Es gibt verschiedene Ämter in Marktschorgast zur Kontrolle des wirtschaftlichen Lebens: Der Gerichtsschreiber, der Gerichtsknecht, der Fischmeister, der Bier- und Fischsetzer, ein Kesselmeister für das Brauhaus und der Gemeindehirten für das Großvieh.
Die folgenden Dörfer gehören in Fraisch und Halsgericht nach Schwand: Meckenlohe, Dürrenhembach, Sperberslohe, Leerstetten, Rednitzhembach, Mittelhembach, Furth und Harm. Außerdem hat die hohenzollersche Herrschaft dort die hohe und niedere Obrigkeit.
Seinsheim ist Sitz der Zent Wässerndorf, zu der auch die schwarzenbergischen Orte Bullenheim, Hüttenheim, Herrnsheim, Iffigheim, Wässerndorf und Weigenheim gehören.
Ein Amtmann, der zugleich Burgherr ist, ist für den Ort verantwortlich und hat als weltlicher Vertreter des Bischofs von Bamberg die Gerichts-, Zoll- und Steuerhoheit für das ganze umliegende Gebiet inne.
Der Marktgemeinderat in Gaimersheim setzt sich aus mehreren Gremien mit abgestuften Rechten und Aufgaben zusammen. Dem eigentlichen Rat gehören so genannte Innere und Äußere Räte an, zu denen bei gewichtigen Anlässen sogenannte Gemeindeverordnete mit einem eigenen "Gmeinredner" an der Spitze hinzugezogen werden.