Trotz der Übernahme des Ortes durch das Hochstift Bamberg hält sich das adelige Halsgericht in Buttenheim. Seit 1307 liegt es in den Händen der Familie von Stiebar, die es von den Schlüsselbergern gekauft hatten.
Es wird urkundlich eine Burg auf dem Schlossberg nahe Wirsberg erwähnt, die als gräflich orlamündische und markgräfliche Burg bezeichnet wird. Der Vogteibereich gehört zur Herrschaft Plassenburg - zuerst den Herzögen von Meranien.
In der Heberolle von 1248 existiert ein Verzeichnis über mainzische Abgaben in Bürgstadt. Der Ort ist ein Verwaltungszentrum für etwa 29 weitere Siedlungen.
In einer Schenkungsurkunde des Grafen Poppo wird das Vogteirecht der Grafen von Wertheim über Helmstadt bestätigt. Die Grafen von Wertheim, fuldische Lehensträger und Vogteiinhaber über das Bonifatiuskloster Holzkirchen (Nebenkloster der Abtei Fulda), hatten wohl schon viel früher das Vogteirecht in Helmstadt erlangt. Die Zentgerichtsbarkeit liegt ebenfalls bei den Grafen von Wertheim, wobei diese wohl würzburgisches Lehen war, das Vogteirecht fuldisches Lehen.
Die Bezeichnungen "Wildberger Cent", "Centgericht Sulzfeld" und "Centgericht Saal" für den gleichen Gerichtsbezirk sprechen dafür, dass hier zwei oder drei Gerichtsbezirke zusammengelgt sind.
In Sommerhausen werden jährlich ein Vor- und ein Nachgericht sowie drei Hochgerichte abgehalten.
Die Gemeindeverwaltung Rattelsdorfs besteht aus dem Klosterschultheißen, zwei Dorf- und vier Viertelmeistern.
Regelungen und Verhaltensbefehle regeln das Zusammenleben in Burghaslach. Erste Überlieferungen finden sich im Burgfrieden von 1426 und im zweiten Zentgerichtsbuch von 1523. Insbesondere nach dem Dreißigjährigen Krieg muss eine neue Ordnung erlassen werden.
Der Ort besitzt eine ständige Bürgervertretung mit einem Schultheiß an der Spitze.
Die Burg Sandsee bei Pleinfeld wird erstmals urkundlich erwähnt. Mit der Burg ist zumindest von Baubeginn an das Amt der Rechtsprechung und das der Verwaltung umliegender Besitztümer verbunden.