Trotz der Übernahme des Ortes durch das Hochstift Bamberg hält sich das adelige Halsgericht in Buttenheim. Seit 1307 liegt es in den Händen der Familie von Stiebar, die es von den Schlüsselbergern gekauft hatten.
Es wird urkundlich eine Burg auf dem Schlossberg nahe Wirsberg erwähnt, die als gräflich orlamündische und markgräfliche Burg bezeichnet wird. Der Vogteibereich gehört zur Herrschaft Plassenburg - zuerst den Herzögen von Meranien.
In der Heberolle von 1248 existiert ein Verzeichnis über mainzische Abgaben in Bürgstadt. Der Ort ist ein Verwaltungszentrum für etwa 29 weitere Siedlungen.
In einer Schenkungsurkunde des Grafen Poppo wird das Vogteirecht der Grafen von Wertheim über Helmstadt bestätigt. Die Grafen von Wertheim, fuldische Lehensträger und Vogteiinhaber über das Bonifatiuskloster Holzkirchen (Nebenkloster der Abtei Fulda), hatten wohl schon viel früher das Vogteirecht in Helmstadt erlangt. Die Zentgerichtsbarkeit liegt ebenfalls bei den Grafen von Wertheim, wobei diese wohl würzburgisches Lehen war, das Vogteirecht fuldisches Lehen.
Oberelsbach ist ein Ganerbendorf. Das Kloster Wechterswinkel hat dort einen Schultheißen.
Es gibt verschiedene Ämter in Marktschorgast zur Kontrolle des wirtschaftlichen Lebens: Der Gerichtsschreiber, der Gerichtsknecht, der Fischmeister, der Bier- und Fischsetzer, ein Kesselmeister für das Brauhaus und der Gemeindehirten für das Großvieh.
Die Bezeichnungen "Wildberger Cent", "Centgericht Sulzfeld" und "Centgericht Saal" für den gleichen Gerichtsbezirk sprechen dafür, dass hier zwei oder drei Gerichtsbezirke zusammengelgt sind.
Die Gemeindeverwaltung Rattelsdorfs besteht aus dem Klosterschultheißen, zwei Dorf- und vier Viertelmeistern.
In Gaimersheim gibt es einen Marktrat.
Der Marktgemeinderat in Gaimersheim setzt sich aus mehreren Gremien mit abgestuften Rechten und Aufgaben zusammen. Dem eigentlichen Rat gehören so genannte Innere und Äußere Räte an, zu denen bei gewichtigen Anlässen sogenannte Gemeindeverordnete mit einem eigenen "Gmeinredner" an der Spitze hinzugezogen werden.