Hermann, Graf von Henneberg, und seine Ehefrau Agnes verkaufen ihre Hälfte an der Veste Wildberg und an dem Gericht in Saal mit allen Zugehörungen, Rechten und Zöllen an Bischof Albrecht von Würzburg für 10000 Pfund Heller. Zusätzlich erlauben sie dem Bischof den Wiederkauf ihres Teils an dem Dorf Sulzfeld für 500 Pfund Heller.
Erkinger von Seinsheim ist Amtmann zu Randersacker.
Das Dorf und Amt Obernbreit sind als Würzburger Domstiftslehen in den Händen der Herren von Hohenlohe.
Bischof Albrecht von Würzburg verkauft Betz von Schweinfurt und seiner Gattin Barbara Güter im Gericht zu Saal an der Saale im Wert von 336 Pfund Heller und alle Zugehörungen für 4960 Pfund Heller.
Das Zehntgericht wird mit weiteren 1000 Hellern vollends vom Würzburger Bischof Albrecht an das Kloster Michelsberg (Münchberg) verkauft. Deshalb befindet sich in Rattelsdorf ein eigener Richtplatz mit Galgen. Bischof Otto hatte diese Rechte zuvor schon an das Kloster um 400 Pfund Heller verpfändet.
Die Herren von Windeck haben die Zent Burgebrach als Lehen des Hochstifts Würzburg inne.
Seit dem Vertrag von Fürstenwalde tritt Auerbach an die Stelle Sulzbachs als neue Hauptstadt und Landgerichtssitz für Neuböhmen. Das Landgericht Auerbach hat Jahrhunderte Bestand, den Vorsitz führt der Landrichter, welcher in der kurpfälzischen Zeit nach 1400 den Titel "Pfleger und Landrichter" führt.
Plech hat neben der wirtschaftlichen Bedeutung auch eine Funktion als wichtiger Gerichtsort. Nach der Teilung des böhmischen Landgerichts Sulzbach gehört Plech zum Landgericht Auerbach. Dieses tagt in der Folgezeit neben Auerbach selbst auch in Pegnitz, Velden und Plech.
In der Regierungszeit des Bamberger Bischofs Lamprecht (von Brunn) erhält Eggolsheim einen eigenen geschworenen Rat mit Panier und Siegel; im Zusammenhang mit diesem Privileg soll auch das Recht zur Abhaltung eines Jahrmarkts enthalten sein. Zahlreiche Kriegsschäden verhindern jedoch, dass es in Kraft tritt. 1428 wird das Privileg vom Bamberger Bischof Friedrich III. (von Aufseß) bestätigt. Einzig diese Bestätigung dient als Überlieferung für das ursprüngliche Privileg.
Dachsbach ("Dahspach") wird durch die Zollern an Friedrich von Castell für 1742 Gulden verpfändet. Es wird ein Amt und Gericht zu Dachsbach erwähnt.