Kreuzwertheim führt mit der Stadt Wertheim ein gemeinsames Wappen: Es zeigt einen halben schwarzen Adler auf goldenem Grund, darunter drei silberne Rosen auf blauem Grund.
In Retzbach wohnen ungefähr 50 Lutheraner, im Rat sitzen vier davon.
Die Pleinfelder Ehaftordnung (Grundstein ländlicher Rechtssicherheit) entsteht im 16. Jahrhundert. In den Jahren 1512 und 1566 wird sie überarbeitet.
Das Verwalteramt Heidenheim gehört zum Oberamt Hohentrüdingen. Dessen Amtssitz wird in die Klostergebäude in Heidenheim verlegt. Hier kommt es auch zu einer personellen Bündelung der Befugnisse. Der Amtsvogt, der nun sowohl für die Ausübung der Hohen Gerichtsbarkeit als auch für das Niedergericht zuständig ist, verfügt zusammen mit dem Kastner über einen gemeinsamen Amtsschreiber. Zum Oberamt Hohentrüdingen gehören außerdem noch das Kastenamt Hohentrüdingen und die Verwalterämter Berolzheim, Rechenheim und Treuchtlingen sowie ferner das Richteramt Wettelsheim und - räumlich getrennt - das Richter- und Verwalteramt Solnhofen. Diese zugeordneten Ämter zeigen, welch ausgedehnten Zuständigkeitsbereich Heidenheim als Sitz der Justiz- und Finanzbehörde etwa ein halbes Jahrtausend lang hat.
Für Gemünda wird eine Dorfordnung, die aus 47 Punkten besteht, aufgestellt.
Der älteste Siegelabdruck zeigt eine mit drei gotischen Türmchen gezierte Kirche, deren Giebel mit Fialen geschmückt ist. Durch das geöffnete Tor schreitet ein Pferd heraus. Die lateinische Umschrift lautet: "Sigillum iudicium in Rosstal".
Sigismund I. (ab 1507 König von Polen) verleiht der Familie Muffel den Blutbann über Ermreuth. Da dieses Recht den Gutsherren von Ermreuth immer wieder vom Bistum Bamberg und der Hofmark Neunkirchen streitig gemacht wird, wird die Blutgerichtsbarkeit im Jahr 1565 durch den König von Polen Sigismund II. August bestätigt und der Familie von Künßberg nochmals im Jahr 1801 verliehen.
Laut dem Urbar von 1502 ist Ludwigschorgast ein Markt mit Bürgermeister, Viertelmeister (Gehilfen des Bürgermeisters) und einem Rat von 12 Mitgliedern (diese sind zugleich Gerichtsschöpfen oder Schöffen).
Im Urbar der Halsgerichte steht, dass sowohl Schloss als auch Markt Ludwigschorgast zum Stift Bamberg und dem dortigen Halsgericht gehören. Auch Steuern und Abgaben werden an den Bamberger Bischof gezahlt.
Das Gemeindesiegel Lonnerstadts wird erstmals überliefert. Daraus geht ein eigenes Wappen hervor, das erstmals als Bild in einem größeren Marktsiegel aus dem 17. Jahrhundert erscheint. Im Wappen zu sehen ist eine goldene Hopfendolde auf rotem Grund. Um einer Verwechslung der Hopfendolde mit einer Weintraube vorzubeugen, wird die Dolde stets schräg aufwärts und ohne Blatt dargestellt.