Einersheim gehört zum Sprengel der Zent Hellmitzheim.
In Heidenheim gibt es - neben dem Gericht des Abtes - auch ein "Bürgerliches Gericht", das dem Markgrafen untersteht. Daneben gibt es noch ein für niedergerichtliche Belange zuständiges Ehaft- oder Ruggericht (in Heidenheim Baugeding genannt).
Es besteht eine von Weikersheim getrennte Zent Hollenbach.
Nordheim v. d. Rhön gehört zum Sprengel der Zent Fladungen.
Für Gemünda wird eine Dorfordnung, die aus 47 Punkten besteht, aufgestellt.
Der älteste Siegelabdruck zeigt eine mit drei gotischen Türmchen gezierte Kirche, deren Giebel mit Fialen geschmückt ist. Durch das geöffnete Tor schreitet ein Pferd heraus. Die lateinische Umschrift lautet: "Sigillum iudicium in Rosstal".
Sigismund I. (ab 1507 König von Polen) verleiht der Familie Muffel den Blutbann über Ermreuth. Da dieses Recht den Gutsherren von Ermreuth immer wieder vom Bistum Bamberg und der Hofmark Neunkirchen streitig gemacht wird, wird die Blutgerichtsbarkeit im Jahr 1565 durch den König von Polen Sigismund II. August bestätigt und der Familie von Künßberg nochmals im Jahr 1801 verliehen.
Laut dem Urbar von 1502 ist Ludwigschorgast ein Markt mit Bürgermeister, Viertelmeister (Gehilfen des Bürgermeisters) und einem Rat von 12 Mitgliedern (diese sind zugleich Gerichtsschöpfen oder Schöffen).
Im Urbar der Halsgerichte steht, dass sowohl Schloss als auch Markt Ludwigschorgast zum Stift Bamberg und dem dortigen Halsgericht gehören. Auch Steuern und Abgaben werden an den Bamberger Bischof gezahlt.
Das Gemeindesiegel Lonnerstadts wird erstmals überliefert. Daraus geht ein eigenes Wappen hervor, das erstmals als Bild in einem größeren Marktsiegel aus dem 17. Jahrhundert erscheint. Im Wappen zu sehen ist eine goldene Hopfendolde auf rotem Grund. Um einer Verwechslung der Hopfendolde mit einer Weintraube vorzubeugen, wird die Dolde stets schräg aufwärts und ohne Blatt dargestellt.