In Marktbergel sind Abgaben an das Stift Ansbach dokumentiert. Allerdings stellen sich mehrere Verfügungen später als Vorgänge heraus, die dem Stift zwar jährlichen Zins einbringen, jedoch im Besitz des Tradenten bleiben.
Bamberg verpfändet die Burg Gößweinstein und den zugehörigen Besitz an die Edelfreien von Schlüsselberg.
Obwohl der Bischof von Bamberg als Landesherr keinerlei Zehnterträge von Pretzfeld bezieht, berichtet dennoch seine Behörde, das Amt Forchheim bzw. ab 1742 das Amt Ebermannstadt, über die dortigen Zehntverhältnisse.
Die Stadt Nürnberg erhebt nachweislich von den Untertanen ihrer Bürger Haller und Muffel zu Eschenau Steuern. Die Genehmigung hierzu hatte die Stadt bereits durch ein Privilegium Kaiser Friedrichs III. (HRR) vom 18.6.1464 erhalten.
In Wirsberg kommt es zu einer Münzverschlechterung und zu einem Anstieg der Getreidepreise infolge von schlechter Ernte, Landverwüstungen und Truppendurchzügen. Die Not, vor allem in der ärmeren Bevölkerung, wächst an.
Die Grafen von Castell treten mehr und mehr als Hauptbesitzer von Wiesentheid auf und üben dort die Zentgerichtsbarkeit aus und haben ferner das Münz- und Zollrecht sowie den Wildbann inne.
Alle Güter in Burgwindheim bis auf ein Pfarrlehen müssen der Abtei Ebrach den großen und den kleinen Zehnt und den Gänsezehnt geben.
Die Schneeberger Einwohner müssen verschiedene Abgaben an das Benediktinerkloster Amorbach leisten, da es Grundherr über Schneeberg ist.
In Wendelstein gibt es eine Zollstätte beim Übergang über den Fluss Schwarzach. Die Einnahmen sind jedoch aufgrund der Lage abseits vom Fernverkehr nicht so hoch wie bei den benachbarten Zollstätten in Neuses, Erichsmühle und Röthenbach.
Die drei Wüstungen Hoppach, Stündingshausen und Jeusingen gehören bis sie wüst gefallen waren zur Pfarrei Maßbach. Dies belegt die Tatsache, dass ihr Zehnt noch danach an die Pfarrei Maßbach fließt.