Die Einführung des Gemeinen Pfennigs zur Finanzierung der Türkenkriege erlaubt einen Überblick über alle Anwesen Heidenheims (ohne die kirchlichen Gebäude wie Pfarrhaus etc.) und die darin Wohnenden. In den 122 Anwesen Heidenheims leben also 334 Personen im Alter von über 15 Jahren.
Nach dem Kirchenvisitationsprotokoll dieses Jahres hat das Domkapitel zu Eichstätt das Präsentationsrecht in der Pfarrei St. Michael sowie den Großen Zehnt in Markt Berolzheim. Der kleine Zehnt gehört zu zwei Dritteln dem Pfarrer. Die Pfarrei ist mit dem Vikar Ulrich Molitoris besetzt und die Kirchenpfleger haben den Schlüssel zum Kirchgeld, welches sich auf 40 Gulden bar und zehn Gulden Guthaben beläuft.
Markgraf Albrecht Achilles von Brandenburg belegt den Pfarrer von Oberhöchstädt und die Frühmesser von Reinhardshofen und Dachsbach mit einer Türkensteuer. Die Priester berufen sich jedoch auf ein päpstliches Mandat, nach dem sie nur durch die Bischöfe besteuert werden dürfen. Der Streit endet erst 1482 mit einer Niederlage des Landesherrn.
Dollnstein liefert jährlich an das Kloster Rebdorf den großen Getreidezehnt mit über 500 Metzen Korn und Weizen. Der Zehnt, der ursprünglich dem Bistum Eichstätt gehört, kommt durch Tausch und Handelsvertrag an das Kloster Rebdorf.
47 Haushalte werden vom Markgrafen vom "Gemeinen Pfennig" angeschlagen. Wirsberg zählt zu dieser Zeit ca. 300 Einwohner.
Die Zent Bürgstadt umfasst folgende Orte: Bürgstadt, Miltenberg, Monbrunn, Wenschdorf, Reuenthal, Schippach, Bernried, Windischbuchen (mit Storchdorf), Heppdiel, Guggenberg (mit Schollheider Hof), Pfohlbach, Eichenbühl (mit Ebenheider Hof), Rauenberg, Wessenthal, Riedern, Boxthal, Tremhof und Freudenberg. Die Erhebungslisten zum Gemeinen Pfennig geben die Einwohnerzahl der Zent Bürgstadt an. Danach leben 195 Menschen über 15 Jahre in Bürgstadt, während die gesamte Zent von mehr als 1740 Menschen im gleichen Alter bewohnt wird. Mondfeld, Riedern, Boxtal, Tremhof und Freudenberg müssen den Gemeinen Pfennig nicht über Bürgstadt abführen. Von diesen Orten fehlen also die Einwohnerzahlen, weshalb die Angaben unvollständig sind.
Eine Kommission des Rats der Stadt Nürnberg bereist sämtliche Orte mit nürnbergischen Untertanen (darunter auch Lonnerstadt), registriert die genaue Zahl der Haushaltungen, die Namen der Haushaltsvorstände sowie alle zugehörigen Personen über 15 Jahre und erhebt schließlich von ihnen erstmals den "Gemeinen Pfennig".
Der Bamberger Bischof Heinrich III. (Groß von Trockau) erlaubt die Befestigung Burgebrachs und überlässt dem Ort die Hälfte des Ungelds. Anstatt einer Mauer entstehen jedoch lediglich drei Tortürme.
Aus diesem Jahr stammt die älteste Nachricht über den Weilbacher Weinbau. Der Mainzer Erzbischof gestattet der Gemeinde, eine Weinsteuer zu erheben.
Die Herrschaft verleiht den Kleinzehnt, während Halsgericht, Großzehnt und Wildbann Lehen des Bischofs von Eichstätt sind. Sitz, Dorf und Wald sind freies Eigentum.