In der Goldenen Freiheit wird dem Würzburger Fürstbischof vom Kaiser das Gerichtsrecht über die Zent Burghaslach bestätigt. Die Zent mit dem Gerichtssitz Burghaslach erscheint in den Quellen immer als eine Würzburger Zent.
Seit dem Übergang Auerbachs an den Bamberger Bischof Otto II. (von Andechs), gehört Auerbach zunächst zum bambergischen Amt Velden, später zur bambergischen Amtsburg Neuhaus-Veldenstein.
In einer Urkunde Kaiser Heinrichs IV. (HRR) wird eine Vogtei in Marktsteft erstmals erwähnt, die von König Philipp von Schwaben an das Bistum Würzburg übergeben wird.
Burgwindheim ist Sitz eines Niedergerichts des Klosters Ebrach.
Die Grafen von Henneberg sind Ortsherren, Inhaber der Burg "Nordeche" und des Zentgerichts Marktsteinach.
Die Zent Saal wird wegen Geldschwierigkeiten mehrmals verpfändet.
Unter der Herrschaft der Hohenzollern wird Schwand Sitz eines Richteramtes, eines Halsgerichtes, eines Wildmeisteramtes sowie einer brandenburgischen Zollstätte und erhält das Marktrecht.
Die Gerichtsverhältnisse in Gaimersheim sind kompliziert. Es gibt jeweils zwei Nieder- und Hochgerichtsbarkeiten mit unterschiedlicher Zuständigkeit. Die unübersichtliche Lage ist dadurch entstanden, dass es vor der Entwicklung des wittelsbachischen Herzogtums in Gaimersheim bereits die zwei Zuständigkeiten des Geisenfelder Propsteigerichts und des Reichsgrafschaftsgerichts der Grafen von Hirschberg gegeben hat. Nach Einbeziehung des Ortes in die neue herzogliche Gerichtsorganisation, wodurch einerseits ein an die Marktgenossen abgetretenes bürgerliches Marktgericht entsteht, andererseits ein herzoglicher Landrichter die Hochgerichtsbarkeit wahrnimmt, hören die beiden älteren Gerichte dennoch nicht auf zu bestehen.
Die Reichsstadt Lenkersheim wird als Folge der Territorialpolitik der Staufer durch König Philipp II. gegründet. Damit verbundene Privilegien sind: Die Bezeichnung Bürger für die Getreuen von Lenkersheim, der Erhalt derselben Gerechtsame wie sie die Nürnberger Bürger haben, die Freiheit, Auswärtige als Bürger aufzunehmen, die freiwillige Übereignung in den Schutz des Oberbeamten des Nürnberger Rechtsgutbezirks, die Amtseinweisung des Lenkersheimer Schultheißen durch den Nürnbergischen und das Marktrecht. Dazu zählen ein eintägiger Markt in der Woche am Donnerstag und zwei Jahrmärkte jeweils am 24.8. (Fest des hl. Apostels Bartholomäus) und am 24.6. (Geburt Johannes des Täufers) von dreitägiger Dauer. Nicht ausdrücklich erwähnt werden die Stadterhebung, die Art der Befestigung und die Gerichtsbarkeit. Die Gegengabe hierfür sind jährlich 15 Malter Weizen (= 44,25 hl), Zoll und andere städtische Einkünfte (Marktstandsgelder, Einnahmen aus den Gerichtsfällen).
In Mörnsheim wird zwischen 1225 und 1228 unter der Bauherrschaft des Hochstifts Eichstätt ein Turm erbaut. Seit 1254 stellen die Eichstätter Bischöfe wiederholt Urkunden aus. Im Jahr 1281 erhält das Hochstift Eichstätt die Vogtei über die bei der Burg gelegenen Güter.