Seit altem Herkommen ist es in Stadt und Amt Rothenfels (Rotenvels) üblich, dass fremde Leibeigene zum Amt Rothenfels gehören, wenn sie sich dort niederlassen und nach Jahr und Tag nicht von ihren Leibherren zurückgefordert werden. Von dieser Regelung sind die Leibeigenen der Grafen von Wertheim ausgenommen.
Wenn Leibeigene aus dem Haus Rothenfels ins Wertheimer Gebiet ziehen und umgekehrt, gilt folgende Regelung: Für eine Frau, welche die Herrschaft wechselt, muss eine weitere Frau in das jeweils andere Gebiet ziehen. Bezüglich der Männer verhält es sich genauso. Falls kein Wechsel zustande kommt, gibt ein Mann etwa vier Gulden, oder so viel sein bestes Hemd wert ist. Eine Frau entrichtet entsprechend ihres Vermögens, ihrer Kinder und ihres Alters ein oder zwei Gulden mehr als ein Mann. Die Abgabe im Todesfall eines Leibeigenen, der zum Haus Rothenfels gehört, beträgt bei einem Mann das beste Hemd und bei einer Frau das beste Kleid. Jeder Leibeigne, der aus der Herrschaft zieht, muss zudem die Nachsteuer entrichten. Diese beträgt zehn Prozent von dem Wert seiner Güter, die er mitnimmt. In der Herrschaft Wertheim wird derselbe Prozentsatz verlangt.
Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit den Grafen von Henneberg und Wertheim auf Lebenszeit.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Bischof Johann von Brunn verbündet sich mit den Grafen von Henneberg und Wertheim auf Lebenszeit.
Guttenberg, Erich Freiherr von: Das Bistum Bamberg, Teil 1 (Germania Sacra, Alte Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1937.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Lorenz Fries gibt an, keine Dokumente finden zu können, welche den Besitz an der Burg und der Herrschaft Löwenstein (Lebenstain) bestätigen. Daher vermutet er, dass diese niemals an Bischof Berthold von Sternberg und das Hochstift Würzburg übergeben worden und Graf Gottfried von Löwenstein nicht kinderlos gestorben sei. Als möglichen Erben zieht er einen Georg von Löwenstein in Betracht, der 1443 als Pfleger von Bamberg die Erbeinigung zwischen beiden Bistümern vermittelt.
Die Frau von Hans Sehberg (Sehberg), eine Leibeigene der Grafen von Wertheim, wird an das Haus Rothenfels (Rotenvels) gegeben.
Valentin Koch (Koch), der ein Leibeigener der Grafen von Wertheim ist und im Heusertal (heute Wüstung) wohnt, wird dem Hochstift Würzburg unterstellt, dem er ebenfalls als Leibeigener dient.
Egidius Krebs (Krebs) aus Erlenbach (Erlenbach) wird von den Grafen von Wertheim im Abtausch mit Hans Schurger (Schurger) aus der Leibeigenschaft entlassen.
Im Tausch gegen Michael Philipp (Philip), einem Leibeigenen der Grafen von Wertheim, ist Lienhard Bergmann (Bergman), ein Leibeigener der Röttinger Leibbede, von Bischof Melchior Zobel entlassen worden.
Hans Hummel (Humel) wird vom Grafen von Wertheim im Tausch gegen Hans Kern (Kern) aus der Leibeigenschaft entlassen.