Die Grafen von Wertheim tragen schon seit langer Zeit das Ehrenamt des Kämmerers als Mannlehen. Wenn ein Würzburger Bischof zum Beginn seiner Regierungszeit als Herzog von Franken ein Festmahl hält, versehen die Grafen ihr Ehrenamt ebenso wie die anderen Amtsträger.
Die Grafen von Wertheim tragen als Kämmerer bis zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Regests in der Hohen Registratur das Schloss Schweinberg bei Hardheim (Swainberg ob Harthaim) als hochstiftisches Lehen.
Die Grafen von Wertheim (Grafen zu Weckhaim) erhalten 1192 die Pfarrei zu Reicholzheim (Raicholshausen), 1227 die Pfarrei sowie die Gerichtsbarkeit der Vorstadt zu Wölchingen (Woelhaim), das Patronatsrecht zu Richelbach (Richolfsbann) sowie 1317 die Zehnten zu Wertheim (Wekhaim) und den umliegenden Dörfern, die allesamt im Gebiet des Hochstifts Würzburg liegen, zu Lehen.
Das Kammeramt kommt mit Bewilligung eines Würzburger Bischof an die Grafen von Wertheim.
In der Folge stellt ein Würzburger Bischof die Lehenschaft über das Unterkammeramt den Grafen von Wertheim als Oberkämmerern zu. Diese verleihen denen von Zobel einige Gefälle als Zugehörungen zum Unterkammeramt. In diesem Fall verleiht Graf Johann von Wertheim folgende Gefälle an Konrad Zobel von Guttenberg zu Heidingsfeld: Eine Mark Silber bei der Weihe eines jeden Benediktinerabts im Hochstift Würzburg; den Obstzoll auf dem Judenplatz und am Main in Würzburg zwischen Mariä Himmelfahrt (15. August) und Mariä Lichtmess (2. Februar); 16 Huben im Dorf Eußenheim (Eussenhaim); 17 Huben im Dorf Karlburg (Carlburg), die zu sechs, fünf und zwei Heller geben; Das Gericht über alle Würzburger Juden; Jährlich drei Pfund Haller von den Ledertischen in Würzburg; Jährlich ein Pfund Heller von den Häusern in Mellrichstadt (Melrichstat); Jährlich je ein Paar Schnürschuhe von den Klöstern Ebrach (Ebrach), Heilsbronn (Hailsbrun) und Bronnbach (Brunbach); Gülte vom Würzburger Stein unter den Lederern; 15 Dienste in Leinach (Leinach), Laudenbach (Lautenbach) und anderen nahegelegenen Dörfern, von denen sich ein Mann mit fünf, eine Frau mit frei Pfennigen Würzburger Währung befreien kann, sowie das beste Kleidungsstück nach dem Tod einer jeden Person.
Im Dorf Bettingen (Betingen) üben die Grafen von Wertheim die Herrschaft aus. Die Ortspfarrei inkorporiert Bischof Johann von Egloffstein dem Domdechant zu Würzburg.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht Graf Johann III. von Wertheim 4000 Gulden, die mit jährlich 200 Gulden zu verzinsen sind. Dafür erhält der Bischof als Pfandschaft die Dörfer Bettingen (Bettingen) und Helmstadt (Helbingstat). Das Domkapitel übernimmt für zwei Jahre anstelle von Graf Johann die Zinsen.
Graf Johann III. von Wertheim erhält bezüglich der jährlichchen Zinsen von 200 Gulden für die geliehenen 4000 Gulden eine Quittung von Bischof Lorenz von Bibra.
Hans Schwab (Schwab), ein Leibeigener aus Billingshausen (Billungshausen), wird den Grafen von Wertheim (Gravschafft Werthaim) unterstellt.
Die 4000 Gulden, welche die Grafen von Wertheim dem Hochstift schulden, werden abgelöst, worüber Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt eine Quittung ausstellt.