Die Herren von Bickenbach (Bickenbach) werden Angehörige der Würzburger Bischöfe und verkaufen ihre Leibeigenen, die über das Hochstift verstreut sind, sowie die Burg Homburg an der Wern (Hohenberg) und deren zugehörige Dörfer Bischof Rudolf von Scherenberg. Dafür erhalten sie ein Leibgeding.
Bischof Rudolf verbietet den Untertanen in den Ämtern, Bier zu brauen, um einen Anstieg der Getreidepreise zu verhindern. Nachdem aber kurz darauf der Frost viele Weinreben zerstört und der Wein teuer wird, hebt der Bischof das Bierbrauverbot für die Untertanen in den Ämtern wieder auf.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst die Verpfändung von Schloss und Dorf Binsfeld samt Zugehörungen wieder ab.
Bischof Rudolf von Scherenberg erhält 800 Gulden vom Würzburger Rat als Pfandsumme mit der Bedingung, solange er dieses Geld nicht auslöst, darf in Würzburger weder Bier gebraut noch ausgeschenkt werden außer das Nauburgisch[e] und Einbeckisch[e] Bier.
Abt und Konvent von Kloster Bildhausen geben Bischof Rudolf von Scherenberg die Erklärung, dass ihre Dörfer, Leute und Güter dem Würzburger Bischof als Landesfürsten für alle Zeit untertstehen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erlässt ein öffentliches Mandat, dass allen geistlichen und weltlichen Einwohnern zu Würzburg den Bierausschank und das Bierbrauen unter Geldstrafe verbietet. Ausgenommen von diesem Verbot ist der Ausschank des Nauburgisch[en] und Einbeckisch[en] Biers. Die Strafe beträgt ein Pfund pro Eimer Bier.
Mit Stefan von Bibra (Bibra) schließt Bischof Rudolf von Scherenberg für dessen Einsatz in der sogenannten Rosenbergischen Fehde eine Vereinbarung über die im Kampf entstandene Schäden. Für den Verlust von sieben Pferden, Harnisch, erlittene Schäden, Verpflegungskosten und weiteres erhält er 400 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht Graf Johann III. von Wertheim 4000 Gulden, die mit jährlich 200 Gulden zu verzinsen sind. Dafür erhält der Bischof als Pfandschaft die Dörfer Bettingen (Bettingen) und Helmstadt (Helbingstat). Das Domkapitel übernimmt für zwei Jahre anstelle von Graf Johann die Zinsen.
Die Brüder Friedrich und Dietrich von Bibra (Bibra), beide Domherren zu Würzburg, erheben etliche Forderungen an Bischof Rudolf von Scherenberg, der sich mit ihnen auf eine Summe von 400 Gulden einigt.
Nachdem sich der Würzburger Rat bei Bischof Rudolf von Scherenberg beklagt, dass etliche Bürger zu Würzburg trotz des Verbots, Bier ausschenken, verbietet dies der Bischof abermals. Für eine Maß verbotenerweise ausgeschenkten Bieres sind ist je ein Gulden Strafe zu entrichten. Von dieser Bestimmung ausgenommen ist jedoch das Nauburgisch oder Einbeckisch bier.