Bischof Johann von Egloffstein verpfändet den Hof Mühlbach (Mühlbach) an den Vogt Otto von Salzburg (Ot von Saltzburg) und dessen Erben für 200 Gulden auf drei Jahre und Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet dem Vogt Otto von Salzburg (Ot voiten) und dessen Erben den Hof Mühlbach (Mühlbach) für zehn Jahre und später dann sein Leben lang.
Bischof Johann von Brunn schlägt dem Vogt Otto von Salzburg weitere 250 Gulden auf das Pfand auf den Hof Mühlbach (Mülbach).
Graf Wilhelm II. von Henneberg-Schleusingen (Graf wilhelmen von Hennenberg), Konrad von Bickenbach (Conrad her zu Bikenbach), Konrad von der Kere (Conrad von der khere), Werner von Hardheim (wernher vom Hain), beide sind Domherren zu Würzburg, Vogt Otto von Salzburg (Ott voit von Saltzburg), Erkinger I. von Seinsheim (ritter Erkinger von Sainsheim) und Sigmund Strohmeier (Sigmund Strainer) vermitteln einen Vertrag zwischen Bischof Johann von Brunn und dem Grafen Leonhard von Castell (graf Ludwig zu Castel), in welchem festgeschrieben ist, dass Ludwig von Castell die Mühlen bei Winterhausen (Winterahausen) kaufen darf, die Schiffahrtsrechte auf dem Main (Mains) aber dem Bischof von Würzburg vorbehalten sind.
Nachdem der Vogt Otto von Salzburg (Ot voit) stirbt, kommt der Hof Mühlbach (Mülbach) über Bischof Johann von Brunn an Adolf Marschall von Brauneck (Adlofen Marschalken von Brauneck). Fries gibt an, keine Informationen darüber zu besitzen, wie und wann genau der Hof an Adolf Marschall von Brauneck kommt. Jedoch liegt vor, dass der Bischof Adolf Marschall von Brauneck 200 Gulden gibt, um den Hof umzubauen. Außerdem verleiht Bischof Johann von Brunn ihm den Hof später zu Mannlehen und, falls dieser ohne Erben stirbt, bekommt dessen Nachfolger den Hof für 1400 Gulden verpfändet.
Otto von Salzburg (Ot voit von Saltzburg) erhält seine Wohnstätte und einen Teil der Salzburg (Saltzburg) mit allem Zugehörigen von Bischof Johann von Brunn. Auch weitere Personen erhalten dies vom Bischof. Der Bischof will, dass der Turm und das Tor der Burg mit allen Mitteln im Besitz des Hochstifts Würzburg bleibt. Die bei der Salzburg Ansässigen haben auf Grund ihres Anteils, den sie als Lehen erhalten hatten, das Recht, Holz im Salzforst (Saltzforst), das dem Bischof und dem Hochstift gehört, zu nutzen. Hierbei ist zu vermerken, dass die Teile des Schlosses mit allemZugehörigen als Lehen vom Hochstift übertragen worden waren. Dem wiederspricht Otto von Salzburg. Da er jedoch stirbt, kommt Johann von Hutten (Hans von Hutten zum Seckelberg) auf Bischof Johann zu, und bittet ihn um Otto von Salzburgs Anteil, da er ein Recht auf dessen Erbe habe. Der Bischof antwortete, dass er die Lehen Ottos schon an Johann Voit von Salzburg (Hansen voiten) verliehen hat. Er bot ihm jedoch an folgendermaßen zu verfahren: Sollte Otto von Salzburg die Lehen nicht empfangen wollen, würde er sie Johann von Hutten verleihen. Albrecht von Brende (Albrecht von Brende) wollte seine Lehen nicht empfangen, die dadurch zurück an den Bischof fallen. Letzendlich ist das gesamte Schloss Salzburg Lehen des Hochstifts.