Der Zehnte Pfennig, den Bischof Johann von Brunn erhebt, kostet den Einwohnern von Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim) 460 Gulden.
Das Dorf Unterpreppach (Braitbach) ist wieder aus der Verpfändung an die Herren von Lichtenstein gelöst worden. Bischof Johann von Brunn verpfändet es an die Brüder Veit und Hans von Rotenhan (Rotenhan) für 400 Gulden.
Bischof Johann von Brunn verkauft das Dorf Breitbach (Braitbach) für 500 Gulden in Gold an Dietrich Marschalk von Rauheneck (arschalck zu Rauheneck ). Er behält sich jedoch ein Wiederkaufsrecht vor.
Als Bischof Johann von Brunn Kaspar von Bibra (Bibra) für erbrachte Leistungen, entstandene Schäden, vollzogene Bauarbeiten und anderes 5760 Gulden schuldig wird, erhöht er um diesen Betrag die Pfandsumme über Burg und Amt Bramberg (Bramberg).
Die in der Verpfändungsurkunde von 1401 festgelegte jährliche Zinszahlung von 200 Gulden ist angeblich nicht geleistet worden. Bischof Johann von Brunn verpflichtet sich gegenüber den von der Tann (Than) und von Steinau (Stainaw), die Zinszahlungen, falls sie tatsächlich ausgeblieben sind, zu der Pfandsumme zu addieren.
Hermann von Ebersberg (Ebersperg) leistet als Bürge für das Hochstift Würzburg Zahlungen von 450 Gulden. Bischof Johann von Brunn addiert diesen Betrag zu der bisherigen Pfandsumme auf Bischofsheim (Bischofshaim).
Bischof Johann von Brunn gibt Kaspar von Bibra (Bibra) eine neue Schuldverschreibung in Höhe von 7721 Gulden über Burg und Amt Bramberg (Bramberg) sowie über die Seen zu Neuses (Neuses) und Bundorf (Buntdorf). Von einer Nachtragshand werden in diesem Kontext noch Geimeinfeld (Gemainfeld) und Königsberg in Bayern (Konigsperg) genannt.
Bischof Johann von Brunn löst das Dorf Breitbach (Braitbach) wieder aus und gibt es Heinrich von Rauheneck (Rauheneck) für 800 Gulden unter zwei Bedingungen zu kaufen. Der Bischof lässt sich ein Wiederkaufsrecht einräumen und das Dorf muss von den Angehörigen der Familie Rauheneck als Mannlehen empfangen werden. Ist kein männlicher Erbe mehr vorhanden empfangen es die Töchter durch einen Stellvertreter.
Kaspar von Bibra (Bibra) übergibt für 2000 Gulden mit der Einwilligung Bischofs Johann von Brunn das Dorf Gemeinfeld (Gmainfeld) im Amt Bramberg (Bramberg) Albrecht von Waldenfels (Waldenvels).
Zwischen Bischof Johann von Grumbach und den Herren von Bibra (Bibra) trug sich ein Streit um den Wald bei Bramberg (Bramberg) zu. Vor dem Landgericht des Herzogtums Franken erzielte Bischof Rudolf von Scherenberg, anstelle des inzwischen verstorbenen Johann von Grumbach, ein Urteil im Würzburger Sinn. Johann und Philipp von Bibra appellierten jedoch an das Reichshofgericht (Kaiserlichen hof).
Rudolf von Scherenberg und die Herren von Bibra einigen sich schließlich folgendermaßen: Der Bischof wendet das Urteil des Landgerichts nicht an, dafür wird ihm zugesichert, wenn er oder einer seiner Nachfolger Burg und Amt Bramberg innerhalb der nächsten sechs Jahre aus der Verpfändung lösen, werden dem Stift 1727 Gulden nachgelassen. Insgesamt soll die Pfandsumme nicht mehr als 6000 Gulden betragen. Nach Ablauf dieser Frist beträgt jedoch die Ablösesumme dem Betrag, den Bischof Johann von Brunn den Herren von Bibra einst zugesichert hatte.