Die Stadt Ebern zahlt dem Bischof Johann von Brunn die Schulden, die seine Vorgänger auf sie verschrieben haben und wird daher von ihm für sechs Jahre von 100 Gulden der Bede befreit.
Die Bürger von Ebern bezahlen die Pfandsumme, die die Rittergeschlechter aus dem Ritterkanton Baunach an der Stadt und am Amt Ebern hatten und werden deswegen von Bischof Johann von Brunn für 13 Jahre von der Steuer und Bede befreit. Zwei Jahre vor Ablauf der Frist, gibt es allerdings eine großen Brand in der Stadt, weswegen die Bürger zusätzlich zu den 13 Jahren noch auf weitere vier Jahre von Steuer und Bede befreit, um die Schäden ausbessern zu können, die die Feuersbrunst angerichtet hat. Für diese Befreiung erhält der Bischof die Zustimmung des Domkapitels.
Ein Haus in Ebern, das zuvor ein Herr von Rotenhan besaß, hat Bischof Johann von Brunn Johann Kammerer (Hanns Camerer) als Lehen verliehen.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Hans Zollner von Rottenstein (Hanns Zollern) ein Viertel der Bede von Ebern für 630 Gulden, ohne allerdings über die Zustimmung des Domkapitels zu verfügen.
Die oben genannten Bürger von Ebern nehmen (vom Bischof) 500 Gulden Hauptsumme an, wofür sie jährlich 60 Gulden Zinsen für eine Messe in ihrer Pfarrkirche St. Laurentius lesen lassen sollen. Die Hauptsumme geben sie den Erben Götzes von Fulbach (Gotz von Fulbach), um die Schulden zu bezahlen, die das Hochstift bei diesen hat. Dafür stellt Bischof Johann von Brunn eine gesiegelte Urkunde aus, die die Bürger ermächtigt, nach dem Ende der oben genannten vier Jahre Bedebefreiung 500 Gulden der Hauptsumme sowie 160 Gulden jährlicher Zinsen von der Bede einzunehmen.
Als das Haus baufällig wird und einstürzt, erlaubt Bischof Johann von Brunn Johann Kammerer (Hanns Camerer), die Hofreit zu bebauen und gibt ihm für den Bau 150 Gulden.
In Eckersdorf errichteten die Bürger von Seßlach eine Stadtbefestigung, wofür ein Haus, eine Hofreite und eine Wiese des Erhard von Lichtenstein (Erhart von Lichtenstain) zerstört wurde. Dafür erhält er von Bischof Johann von Brunn den Zehnt von Eckersdorf zu eigen.
Während der Regierungszeit Bischof Johanns von Brunn beseitigen die Bürger von Seßlach ein Haus, eine Hofreit und eine Wiese vor ihrer Stadt, um diese gegen aufrührige Hussiten befestigen zu können. Für dieses Haus, diese Hofreit und Wiese übereignet Bischof Johann dem Besitzer, Erhard von Lichtenstein (Erharten von Liechtenstain) den Heuzehnt von Eckersdorf (Eckartsdorf). Der Zehnt wird zum erblichen Eigen Erhards von Lichtenstein und ist daher unablösbar und von allen lehnsrechtlichen Verpflichtungen entkleidet.
Bischof Johann von Brunn und das Domkapitel befreien Burghäuser der Herren von Lichtenstein (Liechtenstainische burckheusere) in Ebern von Bede, Steuer, Wachdienst und anderen Diensten, wenn die Lichtensteiner für sie Burgmänner anstellen, die keine Bürger der Stadt Ebern sind. Dafür haben sie in Ebern weder Brau- noch Ausschankrechte und müssen beim Einzug in die Stadt geloben und schwören, den Schaden jedes Herren und der Stadt zu verhindern und den Nutzen zu befördern. Wenn in den Burghäusern allerdings Bürger Eberns Burgmänner sein sollten, so sollen sie den selben Rechtsverhältnissen unterworfen sein wie alle anderen Bürger der Stadt.
Der Weinzehnt in Groß- und Kleineibstadt steht der Dompropstei zu. Bischof Johann von Brunn verschreibt ihn aber Enzian von Bibra (Entian von Bibra) für 1050 Gulden.