Michael von Schwarzenberg (Michaeln von Schwartzenberg) entschuldigt die Niederlage Bischof Johanns von Brunn gegen den Grafen Johann von Wertheim (Hansen von wertheim).
Bischof Johann von Brunn verpfändet Konrad von Seinsheim (Contzen von Saunsheim) die Stadt Dornheim für 1600 Gulden auf Wiederlösung. Erkinger von Seinsheim (Schwartzenberg) übernimmt als Erbe von Konrad von Seinsheim dieses Pfand und erhält die selben Rechte. Dafür soll er von einem Bischof des Hochstifts unter Schutz und Schirm genommen werden. Er untersteht dem Landgericht, da Dornheim zusammen mit Landsberg verkauft ist.
Bischof Johann von Brunn schuldet den Brüdern Michael und Hermann von Schwarzenberg (Michaeln vnd Herman gebrudern Hern zu Schwartzenberg) 2000 Gulden, da sie ihm mit 40 Pferden gegen die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (ochsenfurt) gedient hatten. Dafür verpfändet er ihnen den Zehnt des Domkapitels zu Eßleben (Eisleben) mit allen Rechten, Freiheiten, Gewohnheiten und Zugehörungen in Dorf und Feld. Dies sollen sie so lange innehaben, bis er ihnen die 2000 Gulden bezahlt.
Bischof Johann von Brunn sichert Michael von Schwarzenberg (Michaeln Hern zu Schwartzenberg vnd von Sainsheim) zu, die 4000 Gulden, die er ihm schuldet, innerhalb eines Jahres zu bezahlen.
Bischof Johann von Brunn bestätigt Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seiner Frau Barbara von Schwarzenberg (Barbaren) und deren Erben, dass er ihnen 1800 Gulden für verstorbene Pferde, Sold, Schäden, Verluste, Niederlage und Wein schuldig ist. Dies schlägt er auf die anderen 5000 Gulden Pfand, die er ihnen bereits auf Stadt und Schloss Ebertshausen (Eberthausen) schuldet.
Bischof Johann von Brunn bestätigt, dass er 200 Gulden von Hermann von Schwarzenberg (Herman Hern zu Schwartzenberg vnd von Sainsheim) leiht. Dafür verpfändet der Bischof ihm den Etleber Sehe mit allen zugehörigen Rechten auf Wiederlösung. Der See wird später abgelöst.