Marquard von Ostheim (Markwart von Osthaim) empfängt zwei Huben bei (Northaim), den halben Zehnt dort und vier Huben bei (
Bischof Andreas von Gundelfingen erneuert die Lehensauftragung von Burgbernheim (Bernhaim) samt Zehnt, Herbolzheim (Herboltzhaim), Neureuth (neu gereut) samt dem Zehnt von einem Klettersteig bei der Frankenhöhe (Berglerstaig) bis an die Rednitz und Bayreuth (Baiereut) - genannt die wolfsbergischen Lehen (wolfsbergische lehen) - auf Friedrich IV. von Hohenzollern, den Burggrafen von Nürnberg (burggraue friderich von Nuremberg).
Die Grafschaft von Graf Ludwig von Rieneck (Graf Ludwig von Rineck) liegt im Bistum Würzburg und Herzogtum Franken. Zudem sind die Grafen von Rieneck Landesherren. Dies geht aus einem Urteilsbrief, welcher zu Lebzeiten von Bischof Andreas von Gundelfingen verfasst wurde, hervor.
Rabot von Volkach (Rabot von Volkach) empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen das halbe Dorf Neuendorf (Neuendorf) zu Lehen. Dies ist das Pfand des Hochstifts, das ihm vom Bischof für 30 Pfund Haller verpfändet wird.
Marquard von Ostheim (Marquart von Ostheim) erhält von Bischof Andreas von Gundelfingen eine Hube zu Ostheim (Ostheim). Das Hochstift behält das Recht zur Widerlösung. Es ist unklar, wer diese Hube aktuell besitzt und ob Marquard von Ostheim diese zu Lehen empfängt.
Als Bischof Andreas von Sindelfingen gewählt wurde, hat König Albrecht ihm für einen bestimmten Zeitraum die königlichen Vorrechte und Herrlichkeiten zur Ausübung übertragen.
Bischof Andreas von Gundelfingen empängt die Regalien und seine weltliche Lehen persönlich von König Albrecht I. von Habsburg in Nürnberg (Nurenberg).
Bischof Andreas von Gundelfingen verpfändet das Schloss Neuburg (Neuburg) mit allem Zugehörigen für 1200 Pfund Haller an Walter von Seckendorff (Walteren von Sekendorf).
Bischof Manegold von Neuenburg verpfändet dem Abt und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Munster Schwartzach) sechs Pfund Heller Zinsen der Stadt Schwarzach am Main, die dem Ritter Dietrich Fuchs (Dietreich fuchs) gehören. Eine Ablösung des Pfands ist möglich.
Bischof Andreas von Gundelfingen übergibt einen Brief, der besagt, dass Personen in seinem Land und unter seiner Lehensherrschaft nicht außerhalb vom Hochstift Würzburg gerichtlich belangt werden dürfen. Dies gilt nicht für das königliche Gericht.