Kaiser Karl V. gibt Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolgern dieselben Freiheiten wie Papst Clemens VII.
Kaiser Karl V. stellt dem Würzburger Bischof ein Appellationsprivileg aus. Darin verbietet er bei Urteilssprüchen durch Gerichte des Hochstifts in Fällen unter einer Streitsumme von 200 Gulden die Appellation an fremde Gerichte.
Kaiser Karl V. übertragt dem Hochstift Würzburg zahlreiche Burgen, Städte und andere Güter, die an das Stift durch Tausch, Kauf oder andere Verträge gekommen sind.
Nachdem Kaiser Karl V. dem Markgrafen Albrecht II. Alcibiades die Herrschaft Schwarzenberg schenkt, kommt es zwischen dem Würzburger Bischof und dem Markgrafen zu Verhandlungen bezüglich des Würzburger Besitzes in der Herrschaft. Die Burg Hohenlandsberg (Landsburg) will der Markgraf durch Geld erwerben. Eine endgültige Vereinbarung wird aber nicht getroffen. Weitere Handlungen zwischen den beiden Parteien finden sich in einem Buch, das sich in der Kanzlei befindet.
Karl V. beschließt auf Rat und mit Bewilligung aller Kurfürsten, Fürsten und Reichstände auf dem großen Reichstag zu Worms (Wormbs) einen allgemeinen und ewigen Landfrieden, der anschließend im ganzen Reich verkündet wird.
Kaiser Karl V. gibt Bischof Konrad von Thüngen folgende Freiheit: Niemand dürfe im Herrschaftsgebiet des Hochstifts Würzburg (in des stiffts obrickaiten, gepieten, gerichtszwengen oder bennen) eine Burg oder Befestigung, die zur Verteidigung diene, ohne den Willen und das Wissen des Bischofs errichten. In dem Fall, dass dies aber trotzdem geschehe, habe der Bischof Fug und Recht, diese Burg oder Befestigung ohne Verhandlungen abzubrechen. Neun Jahre später wird diese Freiheit von Kaiser Karl V. bestätigt.
Kaiser Karl V. bestätigt Konrad von Thüngen neben anderen Regalien auch das Regal über die Erz- und Metallbergwerke (berkwergk der ertze und metalle).
Johann Friedrich von Sachsen und Philipp I. von Hessen, die Hauptleute des Schmalkaldischen Bundes, werden durch Kaiser Karl V. geächtet.
Nachdem Friedrich von Schwarzenberg (Schwartzenberg), ein Mitglied des Schmalkaldischen Bundes, sich gegen den Kaiser wendet und Krieg führt, nimmt Markgraf Albrecht II. Alcibiades die Herrschaft Schwarzenberg mit Gewalt ein. Kaiser Karl V. schenkt ihm schließlich die Herrschaft des Herren von Schwarzenberg einschließlich der Rechte über dessen Leute und Güter. Die übrigen Rechte und Lehenschaften in dem Gebiet verbleiben jedoch bei ihren Besitzern.
Kneitz, Otto: Albrecht Alcibiades. Markgraf von Kulmbach 1522 – 1557, Kulmbach 1982.
Schwarzenberg, Karl zu: Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, Neustadt a. d. Aisch 1963.
Zum Böhmischen Ständeaufstand (Behemisch uffruhrer anno 47) erlässt Kaiser Karl V. Mandate.