Kaiser Maximilian I. dehnt die Verleihung der Regalien an Bischof Friedrich von Wirsberg aus.
Für die Empfängnis der Regalien durch den Bischof sind verschiedene Abgaben an die Ämter zu leisten.
Bischof Johann von Grumbach leistet Kaiser Friedrich III. für die Empfängnis seiner Regalien folgenden Eid: Ich will meinem Herren, dem eines jeden Geistlichen und Fürsten, nämlich dem hier anwesenden König als rechtmäßigem Römischen König treu dienen und ihn beschützen. Ich werde ich vor jeder Bedrohung warnen und seine Frömmigkeit und Ehre preisen. Ich werde beweisen, dass ich das, was von mir und meinem Stift als Lehensmann und Fürst des Reichs in Bezug auf meine Regalien erwartet wird. Dies alles will ich tun, so wahr mir Gott und das Heilige Evangelium helfen!
Bischof Johann von Grumbach leistet Kaiser Friedrich III. im Gegenzug für die Verleihung seiner Regalien einen Eid.
Bischof Rudolf von Scherenberg leistet verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Die kaiserliche Kanzlei, der Hofmeister, der Erbmarschall, der Erbmundschenk, der Erbküchenmeister und der Erbkämmerer erhalten in Abwesenheit jeweils 60 Gulden. Der Erbmarschall fordert zusätzlich die Erstattung für die Bereitstellung eines Pferds. Für die Konzeption erhält der kaiserliche Sekretär Sixtus I. Ölhafen (hern Sixten Olhafen Serttar ) zehn Gulden. Der Schreiber des Regalbuchs und des Transkripts erhält acht Gulden. Gemäß der Bulle wird die kaiserliche Kanzlei für drei Mark Silber, die als Schimmer in das Pergament eingearbeitet werden, mit 18 Gulden bedacht. Die Erdung einer Mark Silber für Siegelwachs wird mit eineinhalb Gulden entlohnt. Die Torwächter lehnen eine Belohnung über 60 Gulden ab. Die Knechte, die den Teppich ausrollen, verlangen eine Bezahlung. Den Vorschlag über vier Gulden lehnen sie jedoch ab. Valentin von Walchenstein (her veit von Walchensteu) wird ebenfalls mit 60 Gulden bedacht, obwohl er nicht das Amt des Hofmeisters bekleidet. Die Spielleute erhalten zwei Gulden. Man kommt auf eine Gesamtsumme von 515,5 Gulden.
Bischof Lorenz von Bibra setzt verschiedene Abgaben fest: 360 Gulden und 125 Pfennig zu Nördlingen (Nordlingen) auf den Stephanstag (03. August) für den Besitz von 160 Pferden. Diese Abgabe wird am 06. Januar 1496 wiederholt erhoben. Außerdem leistet der Bischof selbst verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien in Höhe von 1169 Gulden. 1000 Gulden werden für die Konfirmation der Regalien und des Goldzolls dem Amt und der kaiserlichen Kanzlei übermittelt. Die Torwächter werden mit 80 Gulden bedacht. Die Knechte, die den Thron für die Verleihung der Lehen vorbereiten, erhalten zehn Gulden. Die Trommler und Pfeifer erhalten 29 Gulden. Abschließend werden 55 Gulden auf einen schwarzen Samtteppich verwendet, den Bischof Lorenz von Bibra anschließend mit nach Würzburg (wurtzburg) nimmt. Man kommt auf eine Gesamtsumme von 1728 Gulden, einem Heller und 15 Pfennig.
Bischof Konrad von Thüngen leistet verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Die kaiserliche Kanzlei, der Hofmeiser, der Erbmundschenk, nämlich Friedrich VI. Schenk von Limpurg (Schenck Friderich trilmpurg), der Erbküchenmeister, Philipp von Seldeneck (Philipsen von Seldeneck), der Erbkämmerer, den Grafen von Zorn (grafen von Zorn), und der Erbmarschall, Ulrich Marschall von Pappenheim (Vlrichen Marschalck zu bopenthen), erhalten jeweils einen gewissen Betrag in Gulden. Hinzukommen 60 Gulden für Ulrich Marschall von Pappenheim, der Bischof Konrad von Thüngen das Pferd stellt, auf dem er zu seiner Lehensverleihung reitet. Dieselbe Summe erhält Wilhelm von Wiesentau (her Weichau). Die Knechte des Erbmarschalls erhalten drei Gulden. Die kaiserlichen Herolde werden mit zwölf Gulden bedacht. Die Knechte, die an der Tapezerei mitwirken, erhalten vier Gulden. Während die Torwächter elf Gulden erhalten, erhalten die Kapläne sechs Gulden. Der kaiserliche Sekretär erhält 24 Gulden. Der Preis pro Siegel beträgt zwei Gulden. Die kaiserliche Kanzlei erhält für das Ausstellen und die Bestätigung der Regalien 50 Gulden und wird zusätzlich mit einem Trinkgeld von zehn Gulden bedacht. Die aufgewendete Gesamtsumme beläuft sich auf 568 Gulden.
Bischof Konrad von Bibra leistet zu Speyer (speier) verschiedene Abgaben für die offzielle Deklaration seiner Regalien: Der Hofmeister, der Kanzler, der Erbmundschenk, der Ebrtruchsess, der Erbmarschall und der Erbkämmerer erhalten jeweils 60 Goldgulden. Der Sekretär erhält 18 Goldgulden. Abschließend wird die kaiserliche Kanzlei mit 24 Goldgulden, der ausführende Siegler mit sechs Goldgulden entlohnt.
Über die beschriebenen Hofämter hinaus verteilt Bischof Konrad von Bibra zu Speyer weitere Geschenke für die offizielle Deklaration seiner Regalien: So zahlt er den Portiers oder den Torwächtern 20 Goldgulden. Johann von Kaufbeuren (Hansen von Kaufbeuren) bedenkt acht kaiserliche Torwächter im Speziellen mit vier Goldgulden. Der Erbmarschall Wolfgang I. Marschall von Pappenheim erhält gemäß der Goldenen Bulle 50 Goldgulden für ein Pferd. Diese Summe wird zu Regensburg (Regensburg) beglichen.
Kaiser Ferdinand I. übergibt Bischof Friedrich von Wirsberg zu Augsburg (augsburg) eine Deklaration seiner Regalien. Diese Belehnung findet jedoch, anders als bei seinen Vorgängern im Amt, in der Kaiserliche Kammer statt. Seine Vorgänger im Amt erhielten ihre Regalien unter freiem Himmel und der Blutfahne sowie den Fahnen des Hochstifts und des Herzogtums Franken, während der Kaiser auf seinem Lehnstuhl saß. Die Verleihung der Regalien soll jedoch, trotz der unterschiedlichen Form der Verleihung, von gleichem Wert sein.