Das Kloster St. Stephan (Sant Steffans) besitzt die Gerichtsbarkeit über die Leute und Güter eines Bereichs des Sander-Viertels (zu Sande). Dieser Bereich ersteckt sich vom alten Stadtgraben beim Stephanstor (Sant Steffans thor) über das Kloster St. Agnes (Sant agneten) bis hin zur Badestube zum gulden. Von dort aus geht es linkerhand über die Gasse, vorbei an der Pfarrei und dem Pfarrhaus St. Peter und Paul (Sant petters) bis zum Sant petters brunen an der Stadtmauer und von dort weiter bis zum Sant petters thor. Ein Abt des Klosters St. Stephan hat in diesem Bereich den Gerichtszwang, mit Ausnahme aller bürgerlichen Sachen, Totschlag, Diebstahl, fließender Wunden und anderen Gewalttaten. Bischof Wolfram von Grumbach erneuert und bestätigt dem Kloster diesen Gerichtszwang.
Jakob Pfaff (Pfaff Jacobs), der Geld in Würzburg fand oder stahl und es daraufhin versteckte, wurde deswegen von Bischof Lorenz von Bibra in Haft genommen und zu zwei Jahren Haft und 600 Gulden Burggeld, die er dem Bischof an einem ihm beliebigen Gericht zu zahlen hatte, verurteilt. Er kommt aus dem Gefängnis frei.
Bischof Konrad von Thüngen lässt der Ritterschaft auf ihr Anliegen eine mündliche Antwort überbringen. Er informiert sie darüber, dass er durch die Bauern Diebstahl, Raub und Brandstiftung erfahren hat. Dadurch und durch die Versoldung auswertigen Kriegsvolks ist sein Vorrat an Geldmitteln erschöpft. Wie sehr er ihnen auch wohlgeneigt ist, so weiß er nicht, ob er ihrem Anliegen stattgeben kann, da sie nicht die einzigen Adligen sind, die etwas von ihm verlangen. Aber dem Bischof gefällt der Vorschlag der Ritterschaft, sich nach Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshofen) zu begeben und in die Häuser der geflohenen Bürger zu ziehen. Der Bischof erklärt sich bereit, die Ritter, ihre Knechte und ihre Pferde eine Zeitlang mit Nahrung und Ausrüstung zu versorgen. Es soll zudem ein Hauptmann bestimmt werden, der neben dem Amtmann die Schlüssel zu den Toren der Stadt haben soll. Die Ritter sollen alle zugehörigen Rechtsvorteile ausüben dürfen, unter der Voraussetzung, dass sie niemanden zu Unrecht bedrängen oder belästigen . Die Ritterschaft soll den Bischof darüber informieren, wie viele dort hinziehen wollen. Diese würde er mit Proviant versehen.