Es wird gesagt, dass die Ritterschaft bei einer kaiserlichen Rede in Schweinfurt (Schweinfurt) dazu angehalten wurde, ihre Verträge zu aktualisieren, die Grafen allerdings nicht zustimmten und sagten, sie seien Grafen des Reichs.
Sebastian von Lichtenstein (Bastian von Lichtenstein), Amtmann zu Bamberg (Bamberg), schreibt an Bischof Konrad von Thüngen, wie die Fürsten von Sachsen ihre Ländereien eingeteilt haben und die Ritterschaften aus jedem der Länder um Auskunft gebeten haben, in welcher Heeresstärke sie im Falle eines Konflikts zu ihm kommen können. Daraufhin antwortet die Ritterschaft, sie wissen, wie viel sie schon gedient haben oder was sie noch zu Leisten schuldig seien, allerdings wollen sie keine neuen Abmachungen schließen.
So sollen alle Fürsten, Grafen, Herren und die Ritterschaft wegen ihrer gemeinsamen und persönlichen Anliegen nach Schweinfurt (Schweinfurt) kommen und am darauffolgenden Vormittag zusammen mit anderen Adeligen aus den sechs Orten von Franken handeln und beratschlagen, um die beschwerlichen Neuerungen abzuwenden.
Kurfürst Johann Friedrich (Hertzog Hans Friderich Chrufurst) und Herzog Johann Ernst von Sachsen-Coburg (Hertzog Hans ernst zu Sachsen) schreiben folgendes: Von Gottes Gnaden schreiben die Brüder Johann Friedrich, Kurfürst und Burggraf zu Magdeburg, und Johann Ernst von Sachsen, Landgraf von Thüringen und Markgraf von Meißen, an alle Grafen, Herren, Haupt- und Amtmänner der Ritterschaft und weitere Lehensmänner, dass wir und unsere Räte einen Brief mit der Unterschrift von Graf Wilhelm III. von Henneberg (Wilhelm graf vnd her zu Hennenberg) erhalten haben. In diesem steht, dass sich die Grafen, Herren und Ritterschaften der sechs Orte von Franken in Schweinfurt (Schweinfurt) versammelt haben. Nachdem die Versammlung ordentlich verlief und sich immer länger und beschwerlicher ereignete, sodass den Fürsten, Grafen, Herren und der Ritterschaft aus den sechs Orten in Franken neue Lasten auferlegt wurden und diese nicht abgewendet werden konnten, folgte daraus, dass die betroffenen Fürsten, Grafen, Herren und die Ritterschaft in die Armut getrieben und ihren Freiheiten und altem Recht beraubt werden.
Das Ausschreiben wird durch Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen und Herzog Johann Ernst von Sachsen auch anderen Obrigkeiten vorgelegt, damit sie das Wort von Graf Wilhelm von Henneberg berichtet bekommen. Mittlerweile weiß die Ritterschaft allerdings, dass jenes Ausschreiben noch weiteren Rittern zugesendet wurde und diese damit ermahnt und aufgefordert wurden, in fremde Handelsgebiete, welche auch Freiheiten Freier Franken genannt wird, und Orte zu ziehen. Dies ist für die Ritterschaft von Nachteil. Zudem kann dieses Ausschreiben von keinem anderen Ritter eingesehen werden und sorgt erneut für erschwerte Bedingungen.
Deshalb ruft die Ritterschaft dazu auf, dass alle Ritter und deren Lehensmänner von dem besagten Rittertag zu Schweinfurt fern bleiben und auch nichts dorthin schicken sollen. Zudem hält die Ritterschaft es für löblich, dass sich keiner aus ihren Reihen über die Neuerungen beschwert. Wenn sich aber jemand aus der Ritterschaft trotzdem beschweren möchte, so wissen sie, dass die Ritterschaft von versucht hat, die Beschwerden abzuwenden.
So werden die Lehensmänner der Ritterschaft, welche trotz Mahnung den Rittertag besuchen, daran erinnert, dass sie sich keiner Handlung oder Ratschlag verpflichten, welche die Lehensherren gegen ihren Willen beschlossen haben. Johann Ernst und Johann Friedrich von Sachsen bitten darum, dass die Empfänger die Forderungen zur Unterstützung besiegeln, so wie sie es selbst getan haben.
Folglich soll der Antrag der Ritterschaft auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) verhandelt werden. 1) Es sollen die beschwerlichen Neuerungen von den Fränkischen Fürsten und anderen Nachbarländern besprochen werden. Zudem sollen die Schäden, welche im Bauernkrieg entstanden sind, kein Hindernis für die Ritterschaft darstellen, ihre Beschwerden gegen die Fürsten und Herren vorzutragen. Auch sollen die Fürsten davon abgehalten werden, die Ritterschaft um ihrer Freiheiten zu berauben und sich ihnen zu eigen zu machen. Ein weiteres Anliegen ist die Ablehnung der Teilnahme der Ritterschaft an einem Kreistag, durch den Würzburger Bischof und jene dort abstimmen zu lassen. Dem Bischof wird vorgeworfen, dass er Ungelder, Schatzungen und Steuern nicht aus ehrlichen Gründen erhebt, sondern aus Gründen, die ihm einen Vorteil bringen. Sollten Ungelder, Schatzungen und Steuern nicht aus ehrlichen Gründen erhoben werden, müssen diese nicht bewilligt werden.
2) Die Fränkischen Fürsten nehmen ausländische Arbeiter an ihrem Hof an und stellen sie als Amtmänner ein, welche im Land keine Erben haben und der Ritterschaft nicht wohlgesonnen sind.
3) Daraus folgt, dass die Ritterschaft und ihre Verwandten am Hof der Fürsten und dem Obergericht nicht angehört werden, geschweige denn Recht bekommen. Es werden viele Angelegenheiten an den Hof der Fürsten verwiesen, von denen die Kosten getragen werden müssen. Das fürstliche Gericht wird demnach so besetzt, dass niemand einen Gerichtsprozess erlangt. Am Gericht und in der Kanzlei müssen Steuern gezahlt werden, zudem wird die Ritterschaft und deren Verwandten dort unnötig aufgehalten und unhöflich mit einem Bescheid abgwiesen.