Der Ritterkanton Baunach versammelt sich bei Coburg (Coburg). Der Großteil der Lehensleute des Hochstift Würzburg, die an der Versammlung in Bad Windsheim (windsheim) teilgenommen haben, setzen ein Schreiben an Bischof Lorenz von Bibra und dessen Domkapitel auf. Sowohl sie als auch die Fürsten Bambergs (Bamberg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Marggraf) waren im Gegensatz zu Bischof Lorenz von Bibra bei der Versammlung bei Bad Windsheim anwesend. Sie setzten den Bischof in Kenntnis, dass in Bad Windsheim ein Vertrag geschlossen wurde. Wer diesen annimmt soll am 07.01.1516 nach Bad Windsheim kommen und den Vertrag vor den Gesandten der Fürsten und Vertretern aus den sechs Ritterkatonen für rechtmäßig erklären. Die Lehensleute wollen den Vertrag jedoch noch nicht anerkennen bevor der Bischof diesen bewilligt und einige Artikel darin ändert oder befürwortet. Jedoch wollen sie nicht in Verdacht geraten, den Vertrag verhindern zu wollen. Sie bitten den Bischof, neben der Ritterschaft, den Vertrag einzusehen, damit Frieden und Recht im Land erhalten bleiben können und dem Adel kein Unrecht geschieht.
Der Ritterkanton Rhön-Wera (Ron vnd wern) kündigt einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) am 09.03.1516 an. Über die Verhandlungen an diesem Tag gibt es keine Informationen.
Das Ritterkanton Rhön-Werra (Ron vnd wern) antwortet Bischof Lorenz von Bibra auf sein Schreiben, in dem er sich für sein Nichterscheinen zum Rittertag zu Bad Windsheim entschuldigt. Sie schreiben, dass sie sich nicht daran erinnern könnten, dem Bischof eine Antwort übermittelt zu haben, in der sie sich dankbar für den Austrag ihrer Beschwerden gezeigt hätten. Ihrer Meinung nach sind ihre Beschwerden bei weitem nicht bereinigt, was sich aus den Beschwerdeartikeln, die sie dem Bischof zugeschickt haben, entnehmen lässt. Die angesprochenen Änderungen des Bischofs sind der Ritterschaft eher nachteilig als gnädig. Sie haben ihre Verbündeten im Ort dazu befragt und niemand sei der Meinung, ihre Beschwerden seien verringert worden, besonders nicht die bezüglich der Gerichte. Es sind seit ihrer letzten Beschwerde eher noch mehr Beschwerden dazu gekommen, weshalb es ihnen nicht gefällt, dass sich der Bischof auf ihre Vorgänger und alte Verträge beruft. Abgesehen davon, dass der Bischof die zum Hochstift gehörigen Ritter einzieht, gibt er ihnen keine Antwort auf ihre Forderungen.
Grafen, Herren und das Ritterkanton Rhön-Werra (Ron vnd Wehrn) setzen einen Rittertag zu Münnerstadt (Munerstat) an und bitten um Geleit. Dieses wird ihnen gewährt.
Die sechs Ritterkantone der fränkischen Ritterschaft rufen, zusammen mit beiden regierenden Grafen und Herren von Henneberg (Hennenberg), einen Rittertag für den Tag nach Judica zu Schweinfurt (Schweinfurt aus, an dem sie sich versammeln sollen.
Die Nachricht über den Tod Kaiser Maximilians I. verbreitet sich schnell im In- und Ausland. Es werden sich Sorgen um die Gnade Gottes sowie ein ordentliches Gedenken an den verstorbenen Kaiser gemacht, um Unheil zu vermeiden. Aus diesen und anderen Gründen halten es die sechs Ritterkantone der fränkischen Ritterschaft für notwendig, einen Rittertag zu Schweinfurt auszurufen, an dem sie sich gemeinsam versammeln. Der einzige zulässige Grund für ein Nichterscheinen ist Gottegewalt.
Am Rittertag zu Schweinfurt lässt Bischof Konrad von Thüngen durch seinen Kanzler Johann von Lichtenstein (Hansen von lichtenstein) eine Werbung an die dem Hochstift Würzburg zugehörigen Grafen, Herren und der Ritterschaft zu Schweinfurt (Schweinfurt) ausgehen. Die Werbung hat folgenden Inhalt: Sollte einer Person bei den Verhandlungen an diesem Tag ein Nachteil entstehen, kann diese sich an den Bischof wenden und mit ihm verhandeln. Wird jedoch etwas beschlossen, das gegen das Althergekommene spricht, möchte der Bischof die Versammelten an die Vereinbarungen erinnern, die diese mit seinen Vorgängern geschlossen haben. Er möchte die Ritterschaft auch darauf hinweisen, dass sie dem selben Hochstift angehören und nichts beschließen sollen, was diesem schaden würde. Bei Zweifeln an seinen Aussagen verweist er sie an Althergekommenes und alte Verträge.
Die Hochstifte Bamberg und Würzburg sowie die Markgrafen von Brandenburg schicken ihre Räte nach Bamberg. Dort beschließen diese, dass die Abgesandten der Fürsten auf dem Rittertag zu Schweinfurt nur mit ihrer jeweiligen Ritterschaft verhandeln sollen. Sollte die Ritterschaft nachteilig für die Fürsten handeln, würde es zu weiteren Verhandlungen zwischen den Hochstiften und Markgrafen kommen.
Die Gesandten des Hochstifts Würzburg beratschlagen sich mit den beiden Grafen Wilhelm und Hermann von Henneberg (von Hennenberg graf wilhelmen vnd graf Herman) auf dem Rittertag zu Schweinfurt. Die beiden Grafen zeigen den Abgesandten, welche Anwesenden zum Hochstift Würzburg gehören, damit diese die Werbung des Bischofs vortragen können. Diese Werbung wird vorgetragen und den nicht anwesenden Grafen zugesendet.
Der Ritter Adam von Schaumberg (adam von Schaumberg) antwortet auf die Werbung des Bischofs und sagt, dass die Grafen, Herren und Ritterschaft des Hochstifts Würzburg diese vernommen haben und sich dafür bedanken. Die Werbung wird positiv aufgenommen und die angesprochenen Personen erklären sich damit einverstanden, mit dem Hochstift zusammenzuarbeiten und bei ihren althergekommenen Vereinbarungen zu bleiben. Sie wollen nichts unternehmen, dass dem Hochstift nachteilig ist und den nicht anwesenden Grafen und anderen Adeligen die Werbung weiterleiten und sich mit diesen beraten. Ein weiterer Rittertag wird für den Tag Exaudi zu Schweinfurt (Schweinfurt) festgelegt.