Es besteht die Nachfrage nach einer Einigung oder einem Bündnis während die Verhandlung in Schweinfurt (Schweinfurt) stattfindet. Auch soll bei dieser Verhandlung ein Hauptmann gestellt werden, welchem die Grafen, Herren und Es gibt Beschwerden über die Entscheidungen und Bündnisse des Rittertags zu Schweinfurt vonseiten des Bischofs. Die Wahl eines Hauptmannes und die Verpflichtung der Grafen, Herren und Ritterschaft diesem gegenüber ist von Nachteil für Bischof und Domkapitel. Als Stiftsverwandte haben sie kein Recht zur Wahl von Hauptleuten.
Die Ritterschaft von Münnerstadt (Munerstat ) gibt als Antwort, dass Bischof und Domkapitel ihren Vertrag falsch verstanden hätten. Der Vertrag richtet sich nicht gegen diese, woran kein Zweifel besteht.
Der Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) wird abgehalten und sämtliche Grafen, Fürsten, Herren und Ritterschaften der sechs Kantone in Franken kommen zusammen. Dort vereinbaren sie eine Freundschaft und Einigung. Diese verdeutlichen, dass sie zueinander friedlich gestimmt sind, die Allmende gemeinnützig bewirtschaftet wird und Witwen und Waisen, Arm und Reich in Frieden und rechtens leben dürfen.
Dasselbe soll auch Würzburg (wurtzburg) auf den Rittertagen zu Königshofen (Konigshofen) und Schweinfurt (Schweinfurt) tun. Die zwei Bischöfe sollen sich die Antworten gegenseitig zukommen lassen.
Der Bamberger Bischof Georg Schenk von Limpurg schreibt an die Ritterschaft im Stift Bamberg (Bamberg), die sich zu Kulmbach (Culmbach) versammelt hat. Er schreibt, dass die Grafen, Herren und die Ritterschaft einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt), Schlüsselfeld (Schlusselfelt), Ebern (Ebern) und Mergentheim (Mergentheim) ausschreiben können. Dem Bischof liegt ezwas am Wohl der Grafen, Herren und Ritterschaft sowie ihrer Nachkommen. So sei in Schweinfurt zugestanden worden, dass die Ritterschaft einen Hauptmann einsetzen kann, dem sie Folge leisten sollen. Der Hauptmann soll im Hochstift geboren sein und ist diesem verpflichtet, zudem ist der Rittertag zu Kulmbach festgelegt worden. Wenn es Uneinigkeiten oder Streit gibt und diese dem Hochstift Nachteile entstehen lassen, möchten Bischof und Domkapitel, dass diese Angelegenheiten so gelöst werden, wie es seit langem üblich ist. Falls mit dem Hauptmann und dem Bündnis keine Einigung erzielt werden kann, soll versucht werden, das Problem anderweitig zu lösen, da der Bischof und das Domkapitel der Ritterschaft zugetan sind.
Die kaiserlichen Räthe schreiben an Bischof Lorenz von Bibra bezüglich der Ritterschaft. Die Ritterschaft hat einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) ausgeschrieben, dabei haben sie dem Kaiser das Geleit schriftlich zugesichert. Es wird darum gebeten, Bischof Lorenz von Bibra solle sich selbst und bei allen Bewaffneten, die ihm unterstehen, verfügen, jeden zu verschonen und Geleit in seinem Land und Gebiet zuzusichern.
Mitglieder der Ritterschaft verfassen ein Schreiben, indem sie festhalten, dass sie ihre Ansprüche auf Einigungen und Verträge stützen, die sie bereits abgeschlossen haben. Was ihnen von alt hergebrachten Ansprüchen bewusst genommen wurde, werden sie am nächsten Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) vorbringen, damit es verändert und verbessert werden kann.
Die Mitglieder der Ritterschaft sollen dem Kaiser auf sein Schreiben antworten, es ist ihr Wunsch, dass sie sich am Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) besprechen und ihre Einigungen und Verträge abgeschlossen werden. Die Antwort an den Kaiser soll unter Beachtung dessen geschehen, was für die Ritterschaft und ihre Nachkommen wichtig ist.
Die Markgrafen von Bamberg (Bamberg) und Würzburg (wurtzburg) sind in Iphofen (Jphofen) zusammengekommen und haben Entschlüsse gefasst. Die Ritterschaft zu Schweinfurt (Schweinfurt) setzt ein Verzeichnis der Einigungen und Bündnisse auf, das am 18. Mai auf dem Rittertag zu Schweinfurt vorgestellt werden soll. Dieses Schreiben ist von Adel und Obrigkeit nicht gebilligt und gegen diese gerichtet. Jeder Fürst soll die verständigsten Personen des Adels vor dem Rittertag zu sich rufen und von ihnen die Beschwerden und Mängel erfassen lassen. Dabei soll keiner ein Bündnis mit der Ritterschaft abschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Adelspersonen unter der Gnade des Bischofs stehen. Wenn es größere Mängel und Beschwerden gibt, sollen diese an den Bischof geschickt werden, der sie anhören und sich diesen gegenüber offen verhalten wird. Aufgrund dieser Mängel soll ein Zusammentreffen ausgeschrieben werden, an dem die drei Fürsten teilnehmen und eine Einigung verfassen können. Falls sie eine solche Einigung treffen, können sie sich gegen die Vorhaben der Ritterschaft wehren und auch weiterhin zusammenkommen.
Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggraf Friderichen) schreibt an Bischof Georg Schenk zu Limpurg von Bamberg und Bischof Lorenz von Bibra zu Würzburg und erinnert sie an die Beschlüsse aus Iphofen (Jphofschen) und daran, dass er mit seiner Ritterschaft im Niederland bei Ansbach (Onoltzbach) über diesen verhandelt hat. Die Ritterschaft antwortet ihm, dass sie nichts von den Beschwerden der Fürsten wussten und der Meinung sind, dass der Vertrag zu Ungunsten der Ritterschaft aufgesetzt ist. Die Antwort der Ritterschaft verdeutlicht ihren Unmut. Jedoch können sie keine beschlossene einstimmige Antwort geben. Sie wollen sich auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) versammeln und dort eine Antwort verfassen und übersenden.