Bischof Johann von Brunn gibt seinem bischöflichen Kanzler, Friedrich Schultheiß (Friederichen Schulthaissen), und dessen Bruder, Johann Schultheiß (hansen), 26 Malter Getreide zu Rügshofen (Rugshofen). Diese bestehen zur einen Hälfte aus Korn, zur Anderen aus Hafer. Der Hof zu Rügshofen, ein Gut des Hochstift Würzburgs, besitzt Wolf Karl (wolf carl) zu Urtat. Jedoch behält sich der Bischof sich und seinem Stift die Wiederlösung für 200 Gulden vor.
Die Grafen, Herren und Ritter zu Franken (Franken) beschließen eine Einigung, welche auch "Verständnis" genannt wird. Diese beinhaltet, dass sie sich gegenseitig unterstützen und alte Rechte und Freiheiten beibehalten werden. Dies sprechen sie mit Bischof Johann von Grumbach ab. Sie einigen sich auf gegenseitige Unterstützung in folgenden Fällen: 1) Eine Person erhält nicht dem alten Recht entsprechende Lehen und kann diesen Missstand nicht mehr durch seinen Lehensbrief bezeugen; 2) Jemand wird, entgegen dem alten Gesetz, genötigt Dienste zu erbringen und Pflichten nachzugehen; 3) Dem alten Recht widersprechend werden einer Person und deren Anhängern Steuern und Schatzungen auferlegt; 4) Einer Person wird ihr Schloss oder ihre Stadt widerrechtlich entzogen; 5) Jemand wird während einer Fehde gefangen genommen.
Angaben bezüglich eines Zugs nach Regensburg (Regensburg), dort geleisteter Dienste und Ausgaben befinden sich in der Kammer.
Bischof Rudolf von Scherenberg fordert die Grafen von Henneberg (Hennenberg), Wertheim (Werthaim), Castell (Castell) und Hohenlohe (Hoenlohe) zum Dienst auf.
Es folgt ein Auzug aus den Beschwerden der Ritterschaft, die sie selbst in ihrem Vertrag aufgeschrieben haben: 1. Wenn sie dem Kaiser keinen Reiterdienst leisten, so vermindert sich die Reute und sowohl die Fürsten als auch die Ritterschaft müssen ihre eigenen Lehen dazu heranziehen, was Nachteile für die Fürsten mit sich bringt. Wenn dies mehrmals passiert, ergeben sich darauf immer größere Schäden und Unstimmigkeiten.
7. Der Adel und der jüngere Teil der Ritterschaft mögen sagen, sie hätten die Forderungen der Fürsten nicht verstanden, aber es ist die Aufgabe der Fürsten, gleich einem Hirten für Schafe, darauf zu achten, dass sich die Untertanen nicht verirren. Es ist darüber hinaus besser, wenn es nicht vorkommt, dass die Fürsten den Kaiser um den Reiterdienst ansuchen müssen, denn dies hat zu Beschwerden bei ihren Untertanen und der Ritterschaft geführt. Der Adel soll dem Kaiser dienen und 100 oder 200 Pferde und noch mehr schicken, falls notwendig.
Die kaiserlichen Gesandten erinnern die Ritterschaft daran, dass der Kaiser vor Jahren einen Reiterdienst ausgerufen hat, dem weder zu- noch abgesagt wurde. Die Ritterschaft erklärt sich dazu bereit, solle es zu einem Zug der Christenheit zur Wahrung des christlichen Glaubens und Blutes kommen, sich als fromme Ritter diesem anzuschließen.
Es steht außer Zweifel, dass sich die Ritterschaft mit dem Kaiser, dem Römischen Reich und ihren gnädigen und gütigen Herren einigen müssen. Die Ritterschaft soll ihren Herren gegenüber untertänig verhalten, zu Willen sein, Dienste und Hilfe leisten, so wie es auch vorherige Generationen taten, soll es weiterhin gehalten werden.
Des Weiteren fordert der Kaiser, dass die Ritterschaft ihm mit 300 Pferden sechs Monate lang zu Diensten ist. Der Sold für jeden Monat beträgt zehn rheinische Gulden, die innerhalb der Frist eines Jahres bezahlt werden. Die Regimenter sollen sich in Innsbruck versammeln und sich am 24. Juni Richtung Nördlingen bewegen.
Ein kleinerer Teil der Ritterschaft antwortet dem Kaiser, es sei für sie nicht anzunehmen, dass die Reiter nur innerhalb einer Jahresfrist bezahlt werden. Wenn die Bezahlung jeden Monat erfolgt, würden sie keinen Aufwand scheuen, die erforderlichen Reiter zu stellen. Wenn es der Ritterschaft nicht möglich ist, die erforderliche Menge an Reitern zur Verfügung zu stellen, wollen sie die Forderungen mit den anderen Personen der Ritterschaft besprechen und dann dem Kaiser antworten.