Die kaiserlichen Gesandten übergeben den drei Fürsten ein Schreiben des Kaisers, in dem er sie darum bittet, von der Ritterschaft die Leistung des Reiterdienstes zu fordern. Die drei Fürsten antworten dem Kaiser, sie können diesbezüglich nichts tun und der Kaiser muss selbst an den Gehorsam und die Untertänigkeit der Ritter appellieren.
Der Ritterschaft sind in den letzten Jahren des Öfteren Beschwerden aufgrund von Zöllen, Fron, Diensten, Atzungen, Nachreise und weiteren Anliegen zugetragen worden. Dies hat zur Folge, dass die geistlichen und weltlichen Gerichte überladen sind, weshalb die Ritterschaft auf ihre Forderungen keine Antwort erhält. Diese wendet sich an den Bischof und dessen Domkapitel und bittet darum, dass diese sich mit deren Anliegen an den Kaiser wenden. Sollte der Kaiser ablehnen, sich mit den Forderungen auseinander zu setzen, so würde die Ritterschaft gewaltsam gegen ihn vorgehen. Es gilt jedoch zu bedenken, dass sich diese Handlung dem Bischof und dessen Hochstift sowohl als Vor-, als auch als Nachteil auswirken kann.
Die armen Leute zu Lebenhan (lebenhan) sind dem Würzburger Bischof durch Bede, Gefolgschaft, Atzung, Frondienst, andere Dienste, Gebote und Verbote verpflichtet. Zur Verbesserung ihres Erbes halten sie Schafe, die sie täglich auf die Felder des Bischofs treiben. Sylvester Forstmeister (Siluester Forstmeister), der die Schäferei zu Lebenhan besitzt, ist jedoch der Meinung, sie sollten keine Schafe besitzen, außer, sie würden sie mit seinen Schafen zusammen treiben. Sylvester geht gegen die armen Leute vor und ersticht etliche ihrer Schafe, weshalb ihm vom Amtmann zu Bad Neustadt an der Saale (Newenstat) etliche Schafe genommen werden. Daher wendet sich Sylvester als Vertragsverwandter der Ritterschaft an diese. Dieses Schreiben und die Antwort der Ritterschaft liegen im Büschel Ritterschaft.
Bischof Konrad von Thüngen wird darüber unterrichtet, was die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Schweinfurt beschließt. 1. Es wird beschlossen, den Gemeinen Pfennig als Abgabe einzuführen. Dadurch entsteht eine Pflicht diesen abzugeben. Details über Einnahme und Verwendung sind ungeklärt.
2. Man soll es unterlassen, die Ritterschaft durch Mandate von ihrem Dienst abzubringen. Falls dieser Dienst entzogen werden sollte, wird der Zusammenhalt des Adels gefährdet.
3. Die Ritterschaft möchte von den Fürsten und Herren, denen sie dienen, geachtet und miteinbezogen werden. Da ihnen viel von diesen genommen wird, haben sie das Recht darauf, sich zu vereinen.
Grafen, Herren und Ritterschaft sollen am Dienstag nach St. Martin in Würzburg zusammenkommen. Ebenso sollen sich etliche Berittene am Montag nach Elisabeth in Würzburg einfinden. Den Amtleuten wird mitgeteilt, dass sie niemandem Unterschlupf oder Verpflegung geben sollen, der sich gegen den Pfalzgrafen und Kurfürsten Ludwig V. (pfaltzgraf Ludwigen Churfursten) stellt, noch Franz von Sickingen (Frantz von Sickingen) zu helfen.
Bischof Konrad von Thüngen will eine Reiterei zu Pfalzgraf Ludwig V. (pfaltzgrafe Ludwigen) schicken, doch seine Amtsleute und Diener verweigern sich dem. Als er sie doch dazu bewegen kann, wird der Reiterdienst widerrufen. Daraufhin kündigen etliche Personen ihr Amt auf. Dies wird der Ritterschaft in schriftlicher Form auf dem Rittertag zu Schweinfurt mitgeteilt. Es sollen sich etliche vom Adel in seinen Dienst begeben.
Es soll etliche Schmähreden, Bischof Konrad von Thüngen und sein Domkapitel betreffend, auf dem Rittertag zu Schweinfurt geben, die später weiter verbreitet und gedruckt werden. In diesen wird gesagt, dass sich der Bischof ungebürlich verhalten hätte. Er bietet den Grafen, Herren und der Ritterschaft jedoch an, sollten sie sich mit ihren Diensten und Anderem dem Hochstift gegenüber treu verhalten, wie es ihre Vorfahren getan haben, will er sie nach geltendem Recht vor nicht gerechtfertigter Gewalt schützen und so handeln, wie es ihm als Fürst des Reichs möglich ist.
Sebastian von Lichtenstein (Bastian von Lichtenstein), Amtmann zu Bamberg (Bamberg), schreibt an Bischof Konrad von Thüngen, wie die Fürsten von Sachsen ihre Ländereien eingeteilt haben und die Ritterschaften aus jedem der Länder um Auskunft gebeten haben, in welcher Heeresstärke sie im Falle eines Konflikts zu ihm kommen können. Daraufhin antwortet die Ritterschaft, sie wissen, wie viel sie schon gedient haben oder was sie noch zu Leisten schuldig seien, allerdings wollen sie keine neuen Abmachungen schließen.