Die Herren von Vestenberg (Vestenberg) empfangen einen Großteil des Dornheimer Zehnten als Lehen vom Hochstift Würzburg. Dies gilt laut Nachtragsschreiber ebenso für den Zehnt von Iphofen (Iphoven) sowie Besitzungen in Lonnerstadt (Lonerstadt), Reinhardshofen (Rinhartshoven) und Melsendorf (Melsendorf; es bleibt unklar, ob Ober- oder Untermelsendorf gemeint ist).
Hans von Rauheneck (Rauheneck) verkauft etliche Güter in Todtenweisach (Dotenweisach) an das Hochstift Würzburg.
Die Herren von Hohenlohe verkauften das Dorf Dornheim (Dornhaim) samt der Bewohner, einschließlich der Güter, Rechtstiteln und sonstigen Zugehörungen mit Ausnahme des Vestenberger Zehnten an Peter Kumpf (Kumpf) aus Windsheim (Windshaim) und dessen Erben. Kumpf übereignet das Dorf mit allen Rechten, Nutzungsrechten und Gefällen, die auch schon die Herren von Hohenlohe besessen haben, und zusätzlich das Geleit gegen ein Leibgeding in Höhe von 100 Gulden an Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Bischof Johann von Brunn löst das Dorf Dornheim (Dornhaim) wieder aus der Pfandschaft von den Erben des Johann von Hohenlohe. Da Bischof Johann aber Geld benötigt, erlaubt er Konrad von Seinsheim (Sainshaim), die Pfandherr über die 1000 Gulden zu werden. Weil er diesem ohnehin 600 Gulden schuldet, verpfändet Bischof Johann das Dorf Dornheim mit allen Bewohnern, Gütern, Nutzungsrechten, Rechten, Zinsen, Seen und allen anderen Zugehörungen mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Mannlehen für 1600 Gulden in Gold an Konrad von Seinsheim. Bischof Johann behält sich und seinen Nachfolgern vor, das Dorf jedes Jahr in Kitzingen (Kitzingen) oder Iphofen (Iphoven) wieder ablzulösen, sofern dies vier Wochen vor Petri Cathedra (22. Februar) angekündigt wird. Falls der zum Dorf Dornheim gehöriger Besitz in fremden Händen sein sollte, haben die von Seinsheim das Recht, diesen wieder an sich zu bringen. Allerdings sollen sie von den Bewohnern und auf den Gütern keine zusätzlichen Forderungen erheben, sondern die bisherigen Abgaben des Hochstifts beibehalten.
Anselm von Rosenberg (Rosenberg) erhängt sich. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg nimmt aufgrund der Freiheit Kaiser Friedrichs III. dessen Güter und das ihm verpfändete Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) in Besitz. Fries verweist außerdem auf einen Bericht über den Fund der Leiche sowie einen Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Anselm von Rosenbergs Tochter.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Die Würzburger Bürgerin Regina Träch (Träch) nimmt sich selbst das Leben. Bischof Konrad von Thüngen nimmt deren Güter in Besitz und überlässt aus Gnade einen Großteil davon ihrer Verwandtschaft, die den Empfang bestätigt.
Wolf Ziegler (Ziegler), genannt Rutler, aus dem Amt Ebern (Ebern) erhängt sich. Bischof Konrad von Thüngen nimmt dessen Güter in Besitz und überlässt diese der Witwe aus Gnade nach ihrer vorgetragenen Fürbitte. Ihre Verwandtschaft bestätitgt den Empfang.
Hans Eiring (Eiring) aus Leuzendorf (Leutzendorf) ersticht sich und wird verbrannt. Bischof Konrad von Thüngen überlässt den Besitz aus Gnade dessen Ehefrau und dessen Sohn Matthias, die den Empfang bestätigen.
Jakob Düring (During), der damalige Keller von Haßfurt (Hasfurt), ist Bischof Lorenz von Bibra Geld schuldig gewesen, weshalb Bischof Konrad von Thüngen Jakob Dürings Haus am Haßfurter Marktplatz in Besitz genommen hat. Bischof Konrad von Bibra verkauft dieses Haus für 200 Gulden an seinen Keller Georg Ringer (Ringer) unter der Bedingung, dass dieser und seine Erben die vermeintlichen Ansprüche der Fuchs von Bimbach (Fuchs von Binbach) und anderer abwehren und die Interessen des Hochstifts wahren.
Hieronymus Popp (Bop) aus Würzburg erhängt sich. Seiner Ehefrau wird dessen Besitz aus Gnade überlassen.