Es wird sich über Gebote und Verbote für Personen beschwert, die auf Gütern der Ritterschaft Handel oder Handwerk betreiben, die dort jedoch keine Mitbürger sind. Da es sich bei diesen Gütern um freie Mannlehen handelt, entstehen der Ritterschaft, wie zuvor bereits angesprochen, hohe Schulden. Es wird darum gebeten, dies abzustellen, da dies entgegen althergekommenem Recht steht.
Kaufen Adlige von Geistlichen, Bürgern oder Bauern Güter ab, werden diese als Bürgerlehen versteuert und der Bischof möchte diese nicht wieder als freie Ritterlehen verleihen. Es wird eine neue Steuer für Güter erhoben, die vom Adel an Geistliche, Bürger oder Bauern verkauft werden und die zuvor nicht versteuert oder als freie Ritterlehen geliehen waren. Darüber beschwert sich die Ritterschaft, da dadurch über lange Zeit alle Ritterlehen versteuert würden und die vom Adel dadurch dem Bischof und dem Hochstift weniger dienen könnten.
Vogelherde und Güter des Adels werden aufgegeben. Dies geschieht gegen ihren Willen und althergekommenes Recht.
Der Ritterkanton Baunach (Baunach) versammelt sich in Ebern (Ebern). Hierzu stellt Bischof Lorenz von Bibra für ihre Knechte, Pferde und Güter Geleit. Ausgenommen davon sind seine Feinde. Diese entschließen sich dazu, eine Antwort an die kaiserlichen Gesandten von Schweinfurt (Schweinfurt) zu übergeben. Sie melden, dass sie ebenfalls dem Reich und ihren Fürsten dienen.
Der Bischof von Bamberg wirft seiner Ritterschaft etliche Vergehen und Beschwerden vor. 1. Der Adel macht ihr Eigentum anderen Herrschaften außerhalb des Hochstifts Bamberg zu Lehen, wodurch dem Bischof die Obrigkeit entzogen wird und es zu Auseinandersetzungen kommt.
3. Die vom Adel geben Güter, die sie vom Hochstift Bamberg zu Lehen haben, an ihre Frauen weiter, welche diese wiederum unter Schutz und Schirm von anderen Herrschaften stellen.
4. Etliche vom Adel setzen sich über Ordnungen und Gebote, ihre Güter betreffend, im Hochstift Bamberg hinweg.
8. Es kommt vor, dass Lehnsmänner ihre Lehenspflichten zwar aufschreiben, jedoch nichts anderes tun, als die Güter als Lehen inne zu haben.
10. Die Adligen erscheinen nicht vor dem Landgericht und vor dem geistlichen Gericht, wordurch ihren Leuten und Gütern nicht geholfen werden kann.
Die Ritterschaft ruft abermals einen Rittertag für den Vorabend von Pauli Conversio zu Schweinfurt (Schweinfurt) aus. Diese Versammlung wird einberufen, nachdem etliche Güter, die zuvor seit langem im Besitz der Familien der Ritter waren, an andere Adlige gehen sollen. Dies wird jedoch abgewendet.