In Iphofen (Jphouen) gibt es 4 Jahrmärkte: Einen zu Oculi, einen zu Viti, einen zu Crucis Exaltationis und einen zu Martini.
Bischof Albrecht von Hohenlohe gibt den Bürgern von Mellrichstadt (Melrichstat) eine schriftliche Freiheit darüber, dass sie jedes Jahr am Lorenz Tag sowie einen Tag davor und danach einen freien Jahrmarkt abhalten dürfen.
Bischof Johann von Grumbach gibt der Stadt Haßfurt (Hasfurt) einen weiteren ewigen Jahrmarkt. Er soll wie die anderen Jahrmärkte am Sonntag vor Nicolai gehalten werden.
Bischof Johann von Egloffstein gibt der Stadt Haßfurt (Hasfurt) zwei ewige Jahrmärkte. Er freit sie dergestalt, dass alle Kaufleute, Kaufmannsschätze und Güter, die dort hin kommen, vier Tage danach und acht Tage vor und nach Lichtmess Fried und Geleit haben.
Bischof Johann von Grumbach erlaubt den Bürgern von Iphofen (Iphouen), die Straße, die zur Stadt hinführt, durch die Stadt und am Jahrmarkt vorbei zu leiten. Der Jahrmarkt findet am Sonntag Oculi statt.
Die Stadt Bad Königshofen im Grabfeld (Königshouen) hat nur einen Jahrmarkt, nämlich an Mariä Geburt. 1461 hebt Bischof Rudolf von Scherenberg den Jahrmarkt auf Bitten der Bürger auf und erlaubt ihnen zwei Jahrmärkte, nämlich am Sonntag vor Conversio Pauli und am Sonntag nach Bartholomäustag.
Bischof Rudolf von Scherenberg bestätigt insgesamt vier Jahrmärkte in Kissingen: 1. am 3. Fastensonntag (Oculi) 2. am 23. April (St. Georg) 3. am 25. Juli (Jacobi) 4. am 28. Oktober (Simonis et Jude) Außerdem bestätigt er einen allmontaglich wiederkehrenden Wochenmarkt.
Kaiser Maximilian I. verleiht Veit von Vestenberg (Veit von Vestenberg) das Marktrecht für seinen Ort Fürstenforst (Furstenforst). Den Einwohnern dieses Ortes ist es nun gestattet, einen Jahrmarkt am 5. Juni abzuhalten, wofür sie alle Privilegien und Geleitrechte erhalten, die auch andere Marktorte haben.
Jostal, eine Kirche bei Gramschatz (Cramschnit) ist umgeben von einem Brüderhaus und weiteren Häusern. Sie ist zu Zeiten Bischof Johann von Brunns ein bekannter Wallfahrtsort, besonders zu Pfingsten. Es wird dort Wein ausgeschenkt. Der Ort zieht Krämer an und man veranstaltet einen großen Jahrmarkt. Bischof Johann nimmt das Ungeld, Stadtgeld und den Zoll ein und verleiht dies Johann Großenbach (Hanns Grossenbach) zum Mannlehen. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg tut dasselbe.
Der Rat des Würzburger Bischofs beschließt, dass die Töpfer ihre Waren nicht in fremden Orten verkaufen dürfen, außer bei Jahrmärkten. Die Töpfer sind verpflichtet, jährlich eine Abgabe an den bischöflichen Hof zu leisten. Dafür erhalten sie einen Zollbrief.