Im Amt Lauda (Lauden) besitzt das Hochstift Würzburg viele Leibeigenen sowie Einkünfte aus Bede und Steuern (gefelle).
Die Leibeigenen der ersten Bede im Amt Lauda (Lauden) heißen Hofleute (Hoffleute). Von ihnen gehören etwa 40 Frauen und Männer zum Amt Lauda. Der Keller hat ihre Namen und ihre Wohnung in einem Register verzeichnet. Keiner von ihnen wohnt im Ort Lauda selbst, sondern mindestens zwei Meilen von Lauda entfernt im Amt. Eine verheiratete Frau muss jährlich ein Leibhuhn geben. Nach ihrem Tod wird das beste Kleid als Steuer verlangt. Ein verheirateter Mann entrichtet jährlich die Leibbede. Ihre Höhe richtet sich nach seinem Vermögen. Sie beträgt jedoch nicht mehr als ein altes Pfund. Gewöhnlich sind es 13, 20 oder 24 Pfennige. Nach dem Tod des Leibeigenen muss das beste Hemd abgegeben werden. Die Männer kommen immer am 26. Dezember, dem Tag des heiligen Stephan, nach Lauda und bezahlen ihre Leibbede von ca. zwei Gulden. Danach erhalten sie vom Keller eine Mahlzeit. Die Männer sind verpflichtet, dem Keller bei diesem Anlass mitzuteilen, welcher von den Leibeigenen verstorben ist und wer neu geboren wurde.
Eine zweite Gruppe von Leibeigenen, die zum Amt Lauda gehören, sitzen zum überwiegenden Teil im Dorf Distelhausen (Distelhausen). In diesem Ort sind alle Einwohner Leibeigene. Zusammen entrichten die Leibeigenen dieser Bede jährlich eine Angabe in Höhe von 30 Gulden in Gold und 21 Pfund. Die Leibeigenen dürfen selbst bestimmen, wieviel jeder einzelne zu bezahlen hat. Die Summe muss jedoch erbracht werden. Zudem geben die Einwohner von Distelhausen jährlich ein Leibhuhn. Nach dem Tod eines Leibeigenen wurde von den Frauen das beste Kleid und von den Männern das beste Hemd als Abgabe verlangt. Wenn ein Leibeigener aus Distelhausen an einen anderen Ort ziehen will, hat er seit altem Herkommen dazu das Recht. Zuvor muss er der Gemeinde jedoch seinen entsprechenden Teil an der Leibbede entrichten. Weiterhin muss er dem Keller jährlich ein Leibhuhn bis an sein Lebensende geben. Bei seinem Tod muss ebenfalls eine Abgabe geleistet werden. Folgendermaßen wird seit altem Herkommen mit fremden Leibeigenen verfahren, die sich in Distelhausen niederlassen. Wenn er dort von seinem Leibherren in Jahr und Tag nicht gefordert wird, gehört er zum Haus Lauda. Falls er ein Leibhuhn an einen anderen Herren entrichtet, soll man das geschehen lassen. In diesem Fall steht die Abgabe bei seinem Tod jedoch weder dem anderen Herren noch dem Amt Lauda (Lauden) zu.
Wenn sich ein Leibeigener, der in Königshofen (Tauberkunigshoven) lebt, aus der Leibbede herauskaufen will, muss er ungefähr so viel bezahlen, wie sein bestes Hemd wert ist. Eine Frau soll etwas mehr bezahlen. Die jährliche Leibbede beträgt für die Männer eine festgesetzte Summe. Die Frauen müssen einmal im Jahr ein Leibhuhn geben.
In der Königshofener (Konigshover) Leibbede müssen beim Tod eines leibeigenen Mannes das beste Hemd und beim Tod einer leibeigenen Frau das beste Kleid als Abgabe entrichtet werden.
Die Leibeigenen, die zur Großrinderfelder (Rinderfelder) Bede gehören, haben zur Zeit des Pfalzgrafen Otto II. von Pfalz-Mosbach 30 Gulden in Münzen entrichtet. Da viele reiche Bauern gestorben und die nun lebenden Leibeigenen arm sind, kommen nicht mehr als zwölf Gulden zusammen. Eine verheiratete Frau muss jährlich ein Leibhuhn entrichten. Im Todesfall wird vom Besitz der Männern das beste Hemd und von den Frauen das beste Kleid als Abgabe verlangt.
Pfalzgraf Otto II. von Pfalz-Mosbach und seine Vorfahren sind Pfandherren von Amt und Stadt Lauda (Lauden) gewesen, die dem Hochstift Würzburg gehört haben. Von den Leibeigenen des Hochstifts in Königshofen (Tauberkonighofen) haben sie daher 20 Gulden in Münzen verlangt. Die Leibbede von Königshofen hat aus diesem Grund auch die Hertzog leibbet geheißen, und als das Pfand an die Grafen von Rieneck gekommen ist, die Rienische leibbet. Wegen des Pfandes haben die Leibeigenen noch eine weitere Abgabe leisten müssen, den sogenannten schultaissen. Pfalzgraf Otto vermittelt nach einem Streit einen Vertrag zwischen den Leibeigenen in Königshofen und den Bürgern von Lauda. Die Bürger von Lauda sollen, wenn sie in einen Ort ziehen, in dem die Bede erhoben wird, diese entsprechend ihres Vermögens mitfinanzieren. Die Leibeigenen aus Königshofen, die nach Lauda ziehen, müssen keine Leibbede bezahlen. Zuvor haben die Königshofener verlangt, dass sie von der Leibeigenschaft frei wären, wenn sie sich in Lauda niederließen. Die Bürger aus Lauda haben ursprünglich nicht in die Königshofener Leibbede einbezahlen wollen.
Als Amt und Stadt Lauda (Lauden) wieder in Würzburger Besitz übergehen, wird die Höhe der Leibbede von 20 Gulden nicht mehr erreicht. Lorenz Fries vermutet, dass zwei Gründe dafür verantwortlich sein können. Einerseits seien wohl viele Leibeigene gestorben, andererseits wirke sich nach seiner Überzeugung eine Verordnung von Erzbischof Berthold von Mainz negativ auf die Königshofener (Konigshofen) Leibbede aus. Nach dieser Bestimmung dürfe kein Leibeigner, der über ein festes Einkommen verfügt, nach Königshofen ziehen, falls er sich nicht verpflichte, in die Mainzer Bede einzubezahlen. Ferner werden zahlreiche Würzburger Leibeigene, die sich in Königshofen wegen einer Heirat niederlassen wollen, durch die mainzischen Amtleute von Tauberbischofsheim (Bischoffshaim) vertrieben, obwohl sie bereit sind, die Mainzer Bede mitzutragen.
Während der Regierung von Konrad von Thüngen und auch danach wird das Geld, mit dem sich ein Leibeigener abkauft, folgendermaßen aufgeteilt: Ein Drittel erhält das Stift direkt, der andere Teil wird mit Zinsen angelegt, so dass der Ertrag des Geldes einen Teil der Leibbede deckt, welche die anderen Leibeigenen jährlich zu bezahlen haben.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt löst für 200 Gulden alle Bürger der Stadt Lauda (Lauden) von jeder Form der Leibeigenschaft. Zuvor haben die in einem anderen Würzburgischen Ort lebenden Bürger Laudas, in dem die Leibbede erhoben worden ist, diese mittragen müssen.