Fries verweist für weitere Angelegenheiten Krum betreffend auf das bambergische Gebrechenbuch.
Nach dem Tod von Konrad und Gottfried von Hohenlohe-Brauneck als letzte ihrer Linie fällt das Amt Reichelsburg (Raigelberg) dem Hochstift Bamberg heim. Bischof Lamprecht von Brunn übergibt dieses Amt an Bischof Gerhard von Schwarzburg und erhält dafür u.a. Burgebrach (Burckebrach).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Da Konrad von Hohenlohe-Braunecks Witwe Anna Forderungen auf dem Amt Reichelsburg (Raigelberg) stehen hat, verweist sie der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn an Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Derjenige, der die Herrschaft über den Ort Bieberehren (Biberern) ausübt, ist zugleich Vogt und Herr über Dorf und Felder. Dies gilt auch für die dortigen Güter der Bamberger Stiftsherren.
Nach Pfalzgraf Friedrichs I. Tod greifen Markgraf Albrecht von Brandenburg und der Bamberger Bischof Philipp von Henneberg in die Angelegenheit ein und erreichen bei Diether von Isenburg, Pfalzgraf Philipp und Bischof Rudolf von Scherenberg, dass diese die Schlösser Boxberg (Bocksberg) und Schüpf (Schipf) denen von Rosenberg wiedergeben müssen.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Die Einwohner von Krum (Cromen) graben einen Fischteich und leiten den Mühlbach hinein. Zwischen Würzburg und Bamberg wird ein Vertrag gemacht, wie man wegen diesem Fischteich sowie den Fischen im Mühlbach verfahren soll.
Es ergeht ein päpstliches Conservatorium an den Bischof von Bamberg und die Dekane von Eichstätt und Aschaffenburg gegen die Weitergabe von Würzburger Kirchengut und gegen die Verhinderung der Gerichtsbarkeit.
Gegen diejenigen, die das Hochstift Würzburg belästigen, besetzen, berauben, verfolgen, beschädigen oder auf sonstige Weisen schädigen, ergeht ein Conservatorium an den Bischof von Bamberg und die Dekane von Eichstätt und Aschaffenburg.
Zwischen Würzburg und Bamberg wird ein Vertrag geschlossen, in dem die Verpflichtungen der Hübner von Krum (Cronen) gegenüber dem Zisterzienserinnennkloster St. Theodor in Bamberg geregelt werden.
Bischof Konrad von Bibra gestatten dem Sohn Georgs von Rosenau (Georg von Rosenaw), dass er in den um Godeldorf (Gotelndorf) liegenden Wäldern, die dem Bischof gehören, Hoch- und Niederwild jagen darf. Das Haus, das Georg von Rosenau vor einigen Jahren in Godeldorf gekauft hat, war zuvor das Jagdhaus des Würzburger Bischofs gewesen, mit dem man den Wildbann zu Bamberg abgrenzen wollte. Die Nachtragshand merkt an, dass das Jagdhaus von Bischof Gerhard von Schwarzburg gebaut wurde.