9) Jeder Ritterkanton soll sich jährlich versammeln und wenn es notwenig ist einen neuen Hauptmann wählen, da keiner dazu gezwungen ist länger als Hauptmann tätig zu sein, als er möchte. Zudem sollen ihre Ausgaben abgerechnet werden.
Die versammelten Ritter der Ritterkantone Rhön-Werra (Ron), Baunach (Baunach), Altmühl (altmul) und Steigerwald (Staigerwalt) geben den kaiserlichen Gesanten auf dem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) eine Antwort. Darin heißt es, sie können nichts beschließen, da sie in zu kleiner Zahl zu Schweinfurt versammelt sind. Außerdem ist niemand vom Ritterkanton Odenwald (Ottenwald) erschienen. Sie müssen einen weiteren Rittertag ausschreiben und sie bitten die Gesandten, diese Information an den Kaiser weiterzuleiten.
Die Ritterkantone Baunach (Baunach) und Rhön-Werra (Ron vnd wern) erbieten sich, zum angesetzten Tag in Würzburg (wurtzburg) zu erscheinen. Dafür erbitten sie Geleit, welches ihnen schriftlich zugesichert wird.
Die würzburger (Wurtzburgischen) Gesandten sagen, sie seien zu den vier zum Hochstift Würzburg (wurtzburg) gehörigen Orten gegeangen, von denen drei ihrer Aufforderung, nach Würzburg zu kommen, angenommen haben. Der vierte Ort sagt schließlich auch zu. Die Gesandten sollen sich an die Vereinbarung der Fürsten zu Iphofen (Jphofen) halten und sich auf keine Verhandlungen einlassen.
Bischof Lorenz von Bibra gibt den Rittern der Orte Rhön-Werra (Ron), Steigerwald (Staigerwatlt), Baunach (Baunach) und Odenwald (Ottenwald), sowie deren Knechten, Pferden, Hab und Gut Geleit. Dieses wird ohne Ausnahmen ausgestellt. Dafür wird zu Würzburg (wurtzburg) ein Futterzettel ausgegeben.
Der Ritterkanton Baunach (Baunach) versammelt sich in Ebern (Ebern). Hierzu stellt Bischof Lorenz von Bibra für ihre Knechte, Pferde und Güter Geleit. Ausgenommen davon sind seine Feinde. Diese entschließen sich dazu, eine Antwort an die kaiserlichen Gesandten von Schweinfurt (Schweinfurt) zu übergeben. Sie melden, dass sie ebenfalls dem Reich und ihren Fürsten dienen.
Die Grafen, Herren und Ritterschaft, die sich bei Bad Windsheim (windsheim) versammeln, setzten ein Schreiben an Bischof Lorenz von Bibra auf. Dieses besagt, dass sie in großer Anzahl aus den sechs Ritterkantonen zusammen gekommen sind und sich über die Unruhen mit Plackerei, Raub, anderen Untaten und Beschwerden austauschen. Da es bei ihren Verhandlungen zu keinem festen Entschluss kommt, bitten sie den Bischof am 23.09.1515 nach Bad Windsheim zu kommen oder seinen Rat zu schicken. Sie erhoffen sich dessen Einsicht, damit die Unruhen ein Ende nehmen und rechtmäßig gehandelt wird.
Etliche aus dem Ritterkanton Baunach (Baunach) setzten einen Vertrag auf. Dieser liegt in gedruckter Form im Büschel Ritterschaft. Der Vertrag schreibt vor, wie sich bei Erhalt adelicher Namen, Abstellung übermäßg teurer Kleidung, Rüstungen, Hofart und Trinken zu verhalten ist. Ebenso bei Fällen von Schuldverhältnissen, Unkosten in Häusern, Gotteslästerung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Vereinbarungen, Raub und weitere nicht ehrbare Taten, dem Verstoß gegen das Verbot unehrbarer Taten, Beantragung von Amtsleuten sowie Keller und Diener, Vergewaltigung, Hilfe bei Beschwerden und den Ordnungen des Hauptmanns.
Der Ritterkanton Baunach versammelt sich bei Coburg (Coburg). Der Großteil der Lehensleute des Hochstift Würzburg, die an der Versammlung in Bad Windsheim (windsheim) teilgenommen haben, setzen ein Schreiben an Bischof Lorenz von Bibra und dessen Domkapitel auf. Sowohl sie als auch die Fürsten Bambergs (Bamberg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Marggraf) waren im Gegensatz zu Bischof Lorenz von Bibra bei der Versammlung bei Bad Windsheim anwesend. Sie setzten den Bischof in Kenntnis, dass in Bad Windsheim ein Vertrag geschlossen wurde. Wer diesen annimmt soll am 07.01.1516 nach Bad Windsheim kommen und den Vertrag vor den Gesandten der Fürsten und Vertretern aus den sechs Ritterkatonen für rechtmäßig erklären. Die Lehensleute wollen den Vertrag jedoch noch nicht anerkennen bevor der Bischof diesen bewilligt und einige Artikel darin ändert oder befürwortet. Jedoch wollen sie nicht in Verdacht geraten, den Vertrag verhindern zu wollen. Sie bitten den Bischof, neben der Ritterschaft, den Vertrag einzusehen, damit Frieden und Recht im Land erhalten bleiben können und dem Adel kein Unrecht geschieht.
Die sechs Ritterkantone der fränkischen Ritterschaft rufen, zusammen mit beiden regierenden Grafen und Herren von Henneberg (Hennenberg), einen Rittertag für den Tag nach Judica zu Schweinfurt (Schweinfurt aus, an dem sie sich versammeln sollen.