Ludwig von Frankenstein und seine Ehefrau Adelheid (Ludwig her zu Franckenstain vnd Alhaid sein Hausfraw) bestätigen die Begleichung nicht genau bezeichneter Schulden, die Bischof Wolfram von Grumbach und sein Stift bei ihnen hatte. Dafür verpfänden Stift und Bischof ihnen 115 Pfund Heller auf der Bede von Meiningen als Burglehen.
Bischof Johann von Brunn schließt einen Burgfrieden mit Landgraf Friedrich von Thüringen über das Schloss bei Bad Salzungen (saltzungen).
Bischof Johann von Brunn erhält vom Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun die Burg Lichtenburg (Liechtenberg) sowie einen Teil an Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzungen) für 3000 Gulden verpfändet. Diese Güter verpfändet Bischof Johann von Brunn an Burkhard von der Tann (Than) weiter.
Schannat, Johann Friedrich: Historia Fuldensis in tres partes divisa, cum figuris aeri incisis ...; Codex probationum Historiae Fuldensis, Frankfurt/M. 1729.
Hennebergisches Urkundenbuch, Bd. 6: 1412-1433, hg. v. Georg Brückner, Meiningen 1873.
Hennebergisches Urkundenbuch, Bd. 7: 1433 - 1452, hg. v. Georg Brückner, Meiningen 1877.
Erzbischof Konrad III. von Dhaun verpfändet, mit der Zustimmung seines Domkapitels, das ihm und seinem Hochstifts Mainz (Maintz) gehörenden Schloss Lichtenberg (lichtenberg) und seinen Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzung) für 3000 Reihnische Gulden, auf jährlichen Wiederkauf, an Bischof Johann von Brunn. Bischof Johann von Brunn verpfändet den Anteil an der Burg und Stadt Bad Salzungen Burkhard von der Tann (Burckharten von der Than) auf Widerruf. Im Gegenzug erhält der Bischof von ihm das Öffnungsrecht. Im Falle, dass der Bischof von Mainz diesen Teil von dem Würzburger Bischof ablöst, muss Burkhard diesen ohne Widerstand abgeben.
Bischof Johann von Brunn und Graf Georg von Henneberg einigen sich bezüglich der Burg Lichtenburg (Liechtenberg) und dem halben Anteil an Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzungen). Das Lösungsrecht soll dem Mainzer Erzbischof vorbehalten sein.
Bischof Johann von Brunn leiht dem Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun das Schloss Lichtenberg (Lichtenberg), das Schloss und die Stadt bei Bad Salzungen (Saltzungen) mit deren Zugehörungen, sowie 3000 Gulden. Bischof Johann benötigt deshalb Geld, woraufhin Graf Georg I. von Hennenberg (Jorg von Hennenberg) ihm 3000 Gulden leiht. Im Gegenzug überträgt er dem Grafen die Schlösser und die Stadt, die er dem Erzbischof verliehen hat. Diese Schuldverschreibung gilt so lange, bis einer der Bischöfe diese ablöst. Wenn sie abgelöt wird, behält Bischof Johann jedoch weiterhin das Öffnungsrecht für die Schlösser. Im Fall, dass eines der Schlösser sich nicht mehr im Besitz des Erzbischofs von Mainz befinden sollte, muss Bischof Johann für den Verlust aufkommen und 3000 Gulden innerhalb von zwei Monaten zahlen. Wenn Würzburg und die von Henneberg sich im Krieg miteinander befinden sollten, sollen sich die in dem Schloss Lichtenberg sowie in dem Schloss, Stadt und Amt Bad Salzungen ansässigen Untertanen nicht einmischen. Falls Bischof Johann versterben sollte, sollen Graf Georg und seine Erben sich an den Mainer Erzbischof wenden und diesem unterstellt sein.
Der Mainzer Erzbischof Dieter von Isenburg untersagt Graf Georg II. von Henneberg-Aschach (Jorgen von Hennenberg), der Schloss Lichtenberg (Lichtenberg) sowie die Hälfte der Burg und Stadt Bad Salzungen (Saltzungen) als Pfand auf Wiederlösung in seinem Besitz hat, für 400 Gulden daran Bauarbeiten zu vollziehen. Dies würde die ursprüngliche Pfandsumme von 6000 Gulden erhöhen. Falls Graf Georg die Schlösser und Ämter verkaufen möchte, muss er diese erst Mainz (Maintz) anbieten. Ist Mainz jedoch nicht interessiert, darf er sie auch anderen zum Verkauf anbieten.