Der Bürgermeister, der Rat, die Gemeinde von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat), Würzburg und andere Städte verbünden sich gegen den Bischof Gerhard von Schwarzburg. Sie verlieren bei der Schlacht von Bergtheim (Berchthaim) und vertragen sich wieder mit dem Bischof.
Konrad von Hutten aus Trimberg (Contzen von Huten zu Trimperg) schuldet Bischof Johann von Brunn 2260 Gulden. Für die Zahlung verweist Konrad auf die Stadt und Bürger von Münnerstadt (Münrichstat). Sie sollen in den ersten drei Jahren 1800 Gulden und im vierten Jahr 460 Gulden zahlen.
Der Bürgermeister, der Rat und die Gemeinde von Münnerstadt (Münrichstat) bewilligen dem Bischof Johann von Brunn eine Zahlung von 3600 Gulden in sechs Jahren. Dafür befreit er sie sechs Jahre lang von jeglicher Steuer, Bede und Datz.
Schultheiß, Bürgmeister, Rat und Bürger zu Mellrichstadt (Melrichstat) bewilligen Bischof Johann von Brunn drei Jahre lang 450 Gulden. Im Gegenzug befreit er sie für die Dauer dieser drei Jahre von aller Bede, allen Auflagen und anderen finanziellen Belastungen.
Graf Michael von Wertheim (Micheln zu Werthaim) schuldet Bischof Johann von Brunn 600 Gulden. Dafür verpfändet er ihm die Stadt Münnerstadt (Münrichstat), welche die Schulden in sechs Jahren bezahlen soll. Darüber gibt er ihm einen Heißbrief an den Bürgermeister und Rat der Stadt.
Zwischen dem Schultheißen, dem Bürgermeister und dem Rat zu Mellrichstadt (Melrichstat) kommt es zu Uneingikeiten über Einnahmen und Ausgaben der Stadt. Zur Schlichtung dieser Auseinandersetzung bestimmt Bischof Johann von Brunn acht taugliche Männer aus der Gemeinde, die auf bestimmte Zeit im Rat sitzen, jede Rechnung anhören und Ämter in der Gemeinde besetzten sollen.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) sind sich wegen der Bede uneinig mit den Dörfern Salz (Saltz), Mühlbach (Mulbach), Altenbrend (Brend) und Hersfeld (Hersueld). Bischof Rudolf von Scherenberg klärt diese Uneinigkeit.
Die Bestimmungen für den Münzmeister besiegelt Bischof Lorenz von Bibra gerichtlich mit den Bürgermeistern und Räten von Würzburg. Diese sollen die Aufsicht über die Münzen und den Münzmeister führen.
Bischof Lorenz von Bibra gestattet dem Bürgermeister und Rat von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat), eine Walkaule abzuhalten und die Gefälle davon für die Stadt zu gebrauchen.
Der Bürgermeister und Rat von Münnerstadt (Munrichstat) erhalten ein Revers, in dem steht, dass ihnen die Bede für die Zeit der Befreiung erlassen wird. Dies geschieht nicht aus Gerechtigkeit, sondern aus Güte.