König Karl verleiht Bischof Arn von Würzburg für sein Seelenheil und das seiner Eltern neun Hube bei Schwabhausen (Schwabenhasuen) mitsamt den Zu- und Eingehörungen, den Leuten und Gütern.
Etliche Güter zu Schauerheim (Schaucheim) werden dem Hochstift zu Lehen gemacht.
Bischof Wolfram von Grumbach ernennt Burggraf Friedrich IV. von Hohenzollern (Burggraf Friderichen zu Nuremberg) zum Burgmann von Schwanberg (Schwanberg) und verleiht ihm die Burg.
Goswein von Absberg (Goswein von absberg) ist von Bischof Otto von Wolfskeel in Ochsenfurt gefangengenommen worden. Im Gegenzug für seine Freilassung vermacht er ihm zwei Höfe in Spagenhof (Spagne) und das Dorf Dannhausen (danhausen) auf dem Rutmersberg mit allen Zugehörungen im und um das Dorf zu Lehen. Desweiteren verschreibt er dem Bischof die Festung Absberg auf Lebenszeit. Jährlich sollen dem Bischof zehn bewaffnete Männer zu Diensten sein.
Der Edelknecht Friedrich Geiling (Fritz Geiling) erhält einen halben Hof von Bischof Albrecht, genannt Schwebleins Hube, bei Seinsheim (Saunsheim) zu Mannehen. Dies macht ihm der Bischof zu eigen, woraufhin Friedrich und seine Frau Margaretha (Margareth) dem Bischof all ihre Gülte und Güter zu Seinsheim mit allem Zugehörigen zu Lehen auftragen. Dies alles erhalten sie dann vom Bischof wiederum zu Mannlehen.
Das Schloss Schwanberg (Schwanberg) ist zu Zeiten Bischof Johanns von Brunn baufällig und unbedeutend geworden, wegen Geldmangel des Hochstifts konnte es nicht umgebaut werden. Der Bischof verleiht das Schloss den Brüdern Heinrich und Johann von Wenkheim (Heintzen vnd Hansen von weinkheim) mitsamt dem Gehölz an und auf dem Berg, ebenso wie allen Zugehörungen auf Lebenszeit. Nach ihrem Tod bekommen Christoph und Bartholomäus von Wenkheim (Cristofn vnd Bartholmessen von wengkheim) das Lehen. Sie dürfen 500 Gulden am Schloss verbauen, dem Bischof und dem Domkapitel ist Öffnung der Burg zu gewähren. Wenn die vier Personen sterben, liegt die Ablösung für 500 Gulden bei Bischof Johann von Brunn und seinen Nachfolgern. Das Pfand wurde vermutlich abgelöst.
Leonhard von Seinsheim (Linhart von Saunsheim) trägt zwei Morgen Weingarten am Lindesberg zu Würzburg (wirtzburg) gelegen zu Lehen auf.
Bischof Johann von Brunn überträgt mit Bewilligung des Domkapitels Johann von Wenkheim zu Willanzheim (Hansen von Wenckheim zu Wilandsheim) das Schloss Schwanberg (Schwanberg) und alle Rechte, Nutzungen und Zu- und Eingehörungen als erbliches Mannlehen. Bischof und Hochstift ist die Öffnung vorbehalten.
Bischof Rudolf von Scherenberg verleiht Johann und Balthasar Winter (Hansen vnd Balthasarn) ein Stück Feld in Schraudenbach (Schrautenbach), genannt das Rodfeld, vor dem Wernecker Forst im Amt Werneck. Dazu gehören 165 Morgen Acker, zehn Acker Wiesen und 10 Acker Brennholz. Ebenso wie 30 Malter Korn, 20 Malter Hafer und ein Fasnachtshuhn. Dienste werden mit vier Pferden und deren eigenem Geschirr bis zu fünf Meilen um Werneck erfüllt. Das gleiche gilt für die Bewässerung und das Pferchen im genannten Bereich.
Martin von Schwalbach (Martin von Schwalbach) leiht Bischof Konrad von Thüngen 1.000 Gulden Gold, wofür jährlich 50 Gulden je 22 Zwölfer oder 16 Batzen pro Gulden verzinst werden. Bischof Konrad von Thüngen bezahlt die Zinsen jährlich ein viertel Jahr vor dem 22. Februar. Die Schulden werden bis zum 22.02.1551 beglichen.