Ambrosius Geyer (Ambrosius Geier) und Wenzel von Wolfskeel (wend wolfskel) werden zum Ritterkanton Odenwald (Ottenweldern) geschickt. Sie überbringen die Botschaft, dass die Ritterschaft den übergebenen Vertrag gelesen hat. Da der Bezirk jedoch groß ist und etliche benachbarte Fürsten und Kurfürsten ihre Schäden auch bezahlt haben möchten, bitten sie um einen vierzehntägigen Aufschub.
Die Gesandten von Graf Michael von Wertheim (Michels) sagen, dass ihr Herr die Antwort, die er auf dem Rittertag zu Schweinfurt gegeben hat, widerruft. Er ist jedoch dazu bereit, einem jeden Adligen seine erlittenen Schäden zu erstatten, der diese stichhaltig nachweisen kann. Falls der Würzburger Bischof dieser Forderung jedoch nicht nachkommen sollte, will er vor dem kaiserlichen Reichsregiment oder dem schwäbischen Bund sein Anliegen vortragen. Haloch sei nicht vorhanden.
Der Markgraf von Brandenburg schreibt an das Ritterkanton Odenwald (Ottenwelder), dass ihm mehr Schaden entstanden sei, als anderen Fürsten. Er verlangt, dass der Vertrag zurückgezogen wird.
Bischof Konrad von Thüngen schickt seinen Hofmeister Herr Philipp von Herbilstadt (philipsen von Herbilstat) mit einer Vollmacht und Anweisungen zur versammelten Ritterschaft auf den Rittertag zu Haßfurt (Hasfurt). 1. Jeder soll dem Bischof oder den acht verordneten Verwaltern die Namen, Zunamen und Wohnorte seiner Untertanen zuschicken. Die Hälfte der Gelder zum Wiederaufbau kann nicht ausgeteilt werden. Viele geben zwar ein Verzeichnis über ihre Untertanen, doch ohne die Angabe von Namen, wodurch man nicht weiß, von wem die Gelder einzunehmen sind. Die Austeilung wird dadurch verzögert, wofür sich entschuldigt wird.
2. Etliche Adlige sitzen unter anderen Fürsten und sind ohne Eigentum und Obrigkeit des Hochstifts Würzburg. Diese weigern sich den Vertrag anzunehmen, wollen aber trotzdem für ihre Schäden entschädigt werden, obwohl ihnen wenig oder gar kein Schaden zugefügt wurde. Bischof Konrad von Thüngen rät ihnen, den Vertrag anzunehmen, um eine Entschädigung ihrer Schäden zu erhalten. Die Ritterschaft soll denen, die sich weigern den Vertrag anzuerkennen, schreiben, damit diese ihn doch annehmen.
3. Grafen, Herren und Mitglieder der Ritterschaft, die nicht im Vertrag sind, sollen laut den 24 Artikeln daran erinnert werden, dass ihre Untertanen, die sich an den Beschädigungen beteiligt haben, die Abgabe ebenfalls bezahlen müssen. Es wird auch um Rat gebeten.
4. Etliche, die den Vertrag nicht annehmen, verschaffen sich auf eigene Faust Schadensersatz von ihren Untertanen. Diesen wird geschrieben, sie sollen den Vertrag doch annehmen. Falls sie dies nicht tun sollten, ist zu beratschlagen, ob Bischof Konrad von Thüngen sich an den Vertrag halten sollte.
5. Bischof Konrad von Thüngen wünscht, dass diejenigen, die Schaden durch Untertanen fremder Herrschaften erlitten haben, sich an diese für Schadensersatz wenden. Das Geld soll den verordneten Verwaltern überantwortet werden.
Die Ritterschaft prangert in ihrer Beschwerdeschrift an, dass es im gesamten Geistlichen Stand Geiz, Wucher, Schinderei und Täuschung gibt. Dies haben die Äbte und Prälaten der Klöster im Hochstift zu verantworten. Trotzdem bitten sie Bischof Konrad von Thüngen um Schadensersatz für die geplünderten und gebrandschatzten Klöster.
Markgraf Kasimir von Brandenburg-Kulmbach (Casimir) schreibt der Ritterschaft, er habe erfahren, dass Bischof Konrad von Thüngen sie nach Lauda (Lauden) einberuft, um einen Vertrag bezüglich der Schäden zu schließen, die im Bauernkrieg durch die Bauern enstanden sind. Er schreibt, dass ihm durch die würzburger (wirtzburgischen) Bauern ein größerer Schaden als dem Bischof enstanden ist. Er bittet diejenigen der Ritterschaft, die mit ihm in einem Lehnsverhältnis stehen oder mit ihm anderweitig verbunden sind, diesen Vertrag nicht zu unterzeichnen. Diese sollenihre Schadensersatzzahlungen stattdessen an ihn gehen lassen.