Fries verweist auf die Umsetzung der Feuerordnung durch den Rat und die Gemeinde der Stadt.
Die Handhabung des Fischzolls und der Fischereiordnung werden vom Rat der Stadt Würzburg bestimmt.
Bischof Johann von Grumbach gestattet dem Würzburger Rat. eine Feuerglocke im Turm des Grafeneckart anzubringen. Damit im Brandfall schnell Alarm geschlagen werden kann, müssen die Türmer zu jeder Zeit ihre Pflicht tun.
Zu der Zeit als die Ritterschaft von Franken einen der Türmer in Würzburg stellt, richtet Bischof Rudolf eine Feuerordung auf.
Weil die Mainbrücke bei Eltmann vielfach durch das Wasser beschädigt wurde, schenkt Bischof Rudolf der Stadt ein Wehr im Main, das sich im Besitz des Stifts befand. Der Bürgermeister und der Rat der Stadt verpflichten sich und ihre Nachkommen, dass sie die Einnahmen aus dem Wehr zur Ausbesserung der Mainbrücke nutzen.
Für Informationen über die Pflichten des Türmers auf dem Rathausturm Grafeneckart (Greue Eckart) verweist Fries auf den Liber Contractuum Laurentii. Die Kapelle zum Grafeneckart, die dem Heiligen Felix und Adauctus (S Eur und Gemerer) geweiht ist, ist ein Lehen der Bürgerschaft.
Der Stadtrat von Würzburg schlägt Bischof Lorenz von Bibra eine neue Feuerordnung vor und übergibt ihm Verbesserungsvorschläge.
Bischof Lorenz von Bibra verbessert die in Würzburg bestehende Feuerordnung, die Türmer und Glocken im Grafeneckart betrifft.
Den Hubheller betreffend: Das Stift besitzt in der Stadt Ebern das Recht auf die Erhebung von 400 Pfund Hubheller. Nun verschreiben Bürgermeister und Rat der Stadt auf Widerruf Bischof Rudolf von Scherenberg daran jährlich einen Gulden mit der Einschränkung, dass auch der Keller und andere, die an dem Hubheller beteiligt seien, Anteile davon entrichteten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt stellt eine neue Ordnung für den Bürgermeister und den Rat in Gerolzhofen (Geroldshofen) auf. Herr Ludwig von Hutten (her Ludwig von Huten riter) und der Sekretär Johann Schätzlein (Hanns Schetzlein Secretari) veröffentlichen die neue Ordnung in Gerolzhofen.