Dornheim (Dornhaim) und die drei Seen kommen als Bestandteil des Amtes Hohenlandsberg (Landsburg) beim Verkauf dieses Amts an Erkinger von Schwarzenberg (Swartzenberg), der dem Hochstift Würzburg allerdings das Vorkaufsrecht einräumt.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Ober- und Unterleinach (Ober und Niderleinach) sowie das Amt Homburg (Hohenburg/ Hoenbergk) und weitere Güter für 16000 Gulden an Graf Johann I. von Wertheim. Wie in einem weiteren Eintrag folgt, wird der Ort Oberleinach aber nicht übergeben. Von der Verpfändung sind laut Nachtragsschreiber auch Rechte oder Besitztümer in folgenden Orten betroffen: Lengfurt (Lengfurth), Karlstadt (Carlstatt), Kitzingen (Kitzingen) und Hohenlandsberg (Landsperg).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 3: Von Gerhard von Schwarzburg bis Johann II. von Brunn (Fontes Herbipolenses 3), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1999.
Störmer, Wilhelm: Marktheidenfeld (Historischer Atlas von Bayern. Teil Franken, Heft 10) München 1962.
Johann von Hohenlohe-Speckfeld verkauft seine Anteile und Rechte an Kitzingen (Kitzingen), Hohenlandsberg (Landsberg), Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) an Bischof Johann von Egloffstein. In diesem Zuge kommt auch Gollhofen (Gollhouen) an den Bischof. Dadurch kommt Gollhofen dauerhaft in den Besitz des Hochstifts und im Anschluss daran an die Schenken von Limpurg.
Nachdem Kaiser Karl V. dem Markgrafen Albrecht II. Alcibiades die Herrschaft Schwarzenberg schenkt, kommt es zwischen dem Würzburger Bischof und dem Markgrafen zu Verhandlungen bezüglich des Würzburger Besitzes in der Herrschaft. Die Burg Hohenlandsberg (Landsburg) will der Markgraf durch Geld erwerben. Eine endgültige Vereinbarung wird aber nicht getroffen. Weitere Handlungen zwischen den beiden Parteien finden sich in einem Buch, das sich in der Kanzlei befindet.
Über das Vorkaufsrecht an Hohenlandsberg (Landsburg) übergibt Bischof Lorenz von Bibra Johann von Schwarzenberg (Schwartzenberg) eine Kopie. Nach dem Bauernkrieg von 1525 kommt es zwischen dem Würzburger Dompropst Friedrich von Brandenburg und Johann von Schwarzenberg zu einer Fehde. Johann von Schwarzenberg vermutet, dass Bischof Konrad von Thüngen seinen Dompropst unterstützt habe. Da seiner Ansicht nach das Original über den Verkauf von Hohenlandsberg nicht mehr vorhanden ist, stellt er auch das diesbezügliche Vorkaufsrecht des Bischofs in Frage. Auf einem Tag zu Windsheim soll ihm der Bischof innerhalb eines Monats das Original vorzeigen.
Bischof Konrad von Thüngen schlägt Johann von Schwarzenberg (Schwartzenberg) einen Tag zu Ochsenfurt (Ochsenfurt), Iphofen (Iphoven) oder Kitzingen (Kitzingen) vor, um sich mit ihm bezüglich seines Vorkaufsrechtes über das Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) zu vergleichen. Nachdem Johann von Schwarzenberg auf die bischöflichen Briefe jedoch nicht antwortet und die zweimonatige Frist über den Vorkauf auszulaufen droht, sucht der Bischof das kaiserliche Regiment um Hilfe an. Dieses bestimmt Bischof Gabriel von Eichstätt als Kommissar. Nach dem Tod Johann von Schwarzenbergs 1528 (Fries irrtümlich 1529) führen seine Söhne Christof, Friedrich und Paul den Prozess weiter.
Wie das Hochstift Würzburg bezüglich der im Jahre 1533 angefallenen Gerichtskosten in der Sache Hohenlandsberg handelt, findet man in den Gerichtsakten.
Bischof Gabriel von Eichstätt fällt als Kommissar in der Streitsache zwischen Bischof Konrad von Thüngen und Christof, Friedrich und Paul von Schwarzenberg (Schwartzenberg) folgendes Urteil: Die Brüder werden des Ungehorsams für schuldig befunden und müssen das Schloss Hohenlandsberg (Landsberg) mit seinen Rechten dem Hochstift Würzburg verkaufen. Die Gerichtskosten und alle entstandenen Schäden werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil über den Verkauf des Schlosses Hohenlandsberg akzeptiert Friedrich von Schwarzenberg (Schwartzenberg) nicht und wendet sich an das kaiserliche Kammergericht. Dort wird seine Klage jedoch abgewiesen und das Urteil vom 29. Mai 1533 bestätigt.
Nachdem Friedrich von Schwarzenberg (Schwartzenberg), ein Mitglied des Schmalkaldischen Bundes, sich gegen den Kaiser wendet und Krieg führt, nimmt Markgraf Albrecht II. Alcibiades die Herrschaft Schwarzenberg mit Gewalt ein. Kaiser Karl V. schenkt ihm schließlich die Herrschaft des Herren von Schwarzenberg einschließlich der Rechte über dessen Leute und Güter. Die übrigen Rechte und Lehenschaften in dem Gebiet verbleiben jedoch bei ihren Besitzern.
Kneitz, Otto: Albrecht Alcibiades. Markgraf von Kulmbach 1522 – 1557, Kulmbach 1982.
Schwarzenberg, Karl zu: Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, Neustadt a. d. Aisch 1963.