Die Einwohner von Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim) werden von Bischof Johann von Egloffstein für drei Jahre von der Bede befreit.
Der Zehnte Pfennig, den Bischof Johann von Brunn erhebt, kostet den Einwohnern von Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim) 460 Gulden.
Nach dem Tod des Domherrn Geis von der Tann (Than) und von dessen Neffen Friedrich kommt deren Hälfte an Bischofsheim (Bischofshaim) an die Brüder Sebastian und Friedrich von der Tann. Nachdem dieser Friedrich etliche Jahre später auch stirbt, verkauft Sebastian seinen Teil an seinen Schwager Hermann von Ebersberg (Ebersperg) und dessen Ehefrau Barbara.
Die in der Verpfändungsurkunde von 1401 festgelegte jährliche Zinszahlung von 200 Gulden ist angeblich nicht geleistet worden. Bischof Johann von Brunn verpflichtet sich gegenüber den von der Tann (Than) und von Steinau (Stainaw), die Zinszahlungen, falls sie tatsächlich ausgeblieben sind, zu der Pfandsumme zu addieren.
Hermann von Ebersberg (Ebersperg) leistet als Bürge für das Hochstift Würzburg Zahlungen von 450 Gulden. Bischof Johann von Brunn addiert diesen Betrag zu der bisherigen Pfandsumme auf Bischofsheim (Bischofshaim).
Fries verweist darauf, wie hoch die Bede im Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim) jährlich ausfällt.
Schloss, Stadt und Amt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim) werden vom Hochstift Würzburg wieder abgelöst.
Bischof Rudolf von Scherenberg gibt der Stadt Bischofsheim an der Rhön (Bischofshaim) eine Stadtordnung.
Bischof Konrad von Bibra leiht sich mit Bewilligung des Domkapitels 7000 Gulden zu einem jährlichen Zins von 350 Gulden vom Ritter Valentin von Münster (Munster). Als Pfand setzt er diesem Stadt und Amt Bischofsheim (Bischoshaim) mit sämtlichen Dörfern, Weilern und Höfen ein, ebenso das Dorf Geldersheim (Geltershaim) mit allen zugehörigen Rechten mit Ausnahme einer Verpfändung über 1000 Gulden zu einem Zins von 50 Gulden an Georg Leutschenherr (Leutschenher).
Bischof Friedrich von Wirsberg erlaubt der Stadt Bischofsheim (Bischoffshaim) einen Jahrmarkt, der am 30. November (Andreastag) abgehalten weden soll.