Zwei Häuser in der Fischergasse werden dem Stift erblich verkauft.
Der Edelknecht Heinrich von Rebstock (Hainrich von Rebstock Edelknecht) erhält von Bischof Otto von Wolfskeel den Fischzoll auf dem Main zu Würzburg als Lehen. Dies ermöglicht ihm, Fisch an die Fischer von Würzburg zu verkaufen, die den Zoll durch ihre Zunftmeister als Lehen empfangen.
Unter Bischof Albrecht von Hohenlohe erhalten die Fischermeister die Pflicht, den erhaltenen Zoll der Fischerzunft (dem gantzen fischer handwerk) zu übergeben.
Fries verweist auf die Umsetzung der Feuerordnung durch den Rat und die Gemeinde der Stadt.
Bischof Johann von Egloffstein verleiht den Fischzoll den Fischermeistern, damit sie ihn der Zunft (dem ganzten hantwerck) übergeben.
Danach empfangen die Meister der Fischerzunft den Fischzoll von jedem Bischof bis in die Zeit von Lorenz Fries. Als Quellenbeleg verweist Fries auf jedes Lehenbuch.
Bischof Johann von Egloffstein lässt an die Marienkapelle anbauen. Fries merkt an, dass dieser Anbau lateinisch als (aurea porta), Goldenes Tor, bezeichnet werde.
Die Handhabung des Fischzolls und der Fischereiordnung werden vom Rat der Stadt Würzburg bestimmt.
Der Stadtrat von Würzburg schlägt Bischof Lorenz von Bibra eine neue Feuerordnung vor und übergibt ihm Verbesserungsvorschläge.
Hans Fischer, ein Metzger in Würzburg (Hanns Fischer ain Metzler), tötet im Wirtshaus zum Ochsen einen anderen Bürger der Stadt, der Hans Carius heißt (Hannsen Carius genant). Deswegen befindet er sich eine Zeit lang auf der Flucht, wird aber auf Bitten vieler Adeliger wieder in die Stadt gelassen und von Bischof Konrad von Thüngen begnadigt. Dafür muss er eine Summe Geld verschreiben. Irgendwann nach diesen Vorgängen wird aber auch Hans Fischer getötet.