Die Leibeigenen im Amt Lauda (Lauden) entrichten ihre Abgaben (leibbet) jeweils in eine von vier Kassen.
In der Stadt Lauda (Lauden) wird jedes Jahr am 25. Juli, an Jacobi ein Jahrmarkt abgehalten.
Im Amt Lauda (Lauden) besitzt das Hochstift Würzburg viele Leibeigenen sowie Einkünfte aus Bede und Steuern (gefelle).
Graf Erasmus von Wertheim verkauft ein Haus, einen Hof und eine Scheune in Lauda (Lauden), welche die alte kellerei genannt wird, für 100 Gulden an Konrad von der Capeln. Mit Wissen Herzogs Otto II. von Pfalz-Mosbach befreit er dieses Anwesen von allen Abgaben. Ein Vorkaufsrecht behält er sich vor.
Konrad und Georg Horing (die Horinge gebrüder), zwei Leibeigene des Hauses Bütthard (Buthert), wollen ihre Leibbede von vier Pfund nicht entrichten. Da sich beide in Königshofen (Tauberkonigshofen) niedergelassen haben, fordert sie der Amtmann Bastian Geyer (Geir) zurück. Albrecht von Brandenburg, der Erzbischof von Mainz, entgegnet allerdings, dass die zwei Brüder weiterhin in Königshofen wohnen sollen. Daraufhin schreibt Bischof Konrad von Thüngen einen Brief an den Erzbischof, in dem er dessen Bitte abschlägt und anzeigt, wie in solchen Angelegenheiten bei dem Haus Bütthard seit alter Herkommen verfahren wird. Der Amtmann stellt daraufhin seine Klagen ein.
Bischof Konrad von Bibra bittet Herzog Ulrich von Württemberg, ihm 20000 Gulden für mehrere Jahre zinslos zu leihen. Der Herzog schlägt ihm jedoch vor, er solle ihm alle Güter des Stifts für ein Jahr verpfänden. Dies lehnt Bischof Konrad ab. Er möchte, dass der Herzog für die Verpfändung des Amtes Lauda (Lauden) ihm entweder 20000 Gulden für die Dauer von fünf Jahren oder zweimal 10000 Gulden für die Dauer von zehn Jahren leiht. Darum bittet er am 02. April 1542. Herzog Ulrich weigert sich jedoch am 06. April, dem Bischof das Geld länger als vier Jahre zu leihen. Über weitere Verhandlungen in dieser Angelegenheit findet Fries nichts.
Bei Androhung von Strafe fordern die bischöflichen Räte die Leute zu Lauda (Lauden) auf, den Zehntknecht bezüglich des Getreides nicht zu umgehen.
Die Stadt Lauda (Lauden) befreit sich für 150 Gulden aus der Leibeigenschaft.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet die Stadt Lauda (Lauden) und das Dorf Oberlauda (obern Lauden) für sechs Jahre an das Kind von Hartwin Behaim (Behaim). Als dessen Vormund fungiert Gottfried von Berlichingen (Berlichingen). Die Pfandsumme beträgt 9600 Gulden in Münzen und 7400 Gulden in Gold. Dafür werden 480 Gulden in Münzen und 350 Gulden in Gold als Zinsen verlangt.
Lauda (Lauden) erhält eine Waldordnung.