Laut eines Urteils wird dem Hochstift Würzburg vom Kloster Münsterschwarzach (Swartzach) der Zehnt von sechs Morgen Weingarten nahe dem Falltor (falthor) in Dettelbach (Detelbach) zugesprochen. Laut Nachtragsschreiber gilt dies auch für das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg), Hesselbach (Clain Heselbach), Enzlar (Emsler), Brück (Bruck), Ziegenbach (Ziegenbach), (Hochstett) und Altenspeckfeld (Spekvelt).
Die Fischerei, die unter Schloss Hallburg (halberg) liegt, ist zusammen mit dem dazugehörigen Fischbach Eigentum des Klosters Münsterschwarzach (closter Swartzach), kommt aber durch einen Kaufvertrag in den Besitz des Stifts Würzburg. Laut der Nachtragshand betrifft dies auch Gemünden am Main (Gemuenden), Dettelbach (Dettelbach), Enzlar (Enslar), Brück (Bruck), Ziegenbach (Zigenbach) und Altenspeckfeld (Spekvelt).
Die Zollern erhalten ein Weinberg in Hesselbach (Heselbach) vom Stift Würzburg als Lehen. Darüber schließen Bischof Lorenz von Bibra und der Abt Michael (abbt Michel) des Klosters Münsterschwarzach einen Vertrag.
Propst Johann von Allendorf (Johanns von allendorf), Landrichter Georg von Giech (Jorg von Gich), Marschall Konrad von Schaumberg (Conrad von Schaumberg) und Bartholomäus von Herbilstadt (Bartholmes von Herbilstat) schließen einen Vertrag mit Bischof Lorenz von Bibra, Abt Michael (Micheln) sowie dem Prior und Konvent des Klosters Münsterschwarzach (Schwartzach). Darin geht es um die noch ausstehende bischöfliche Kollekte, etliche zweifache Zehnte( auch duplex decima genannt), Schulden, die Hartung von Gnottstadt (Hartung von Gnotstat) an der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) hat, sechs Morgen Weingarten am Falter thor zu Dettelbach (dettelbach), die Richtung Schwarzach am Main liegen, das Fischhaus unterhalb von Hallburg (Halburg) und die dazu gehörigen Fischwasser, einen Weingarten am Berg vor Hallburg, den kleinen Heselbach und zwei Äcker jenseits des großen Heselbachs und den Wert der Weide am Fuß des alten berg.