Westheim (Weschaim) ist in der Grafschaft Rangau gelegen.
Der Ritter Konrad von Talheim (Conrad von Thalheim Ritter) und dessen Bruder Friedrich (fritz gnant Esel) erhalten den Zehnt von Westheim (westheim) in der Grafschaft Rangau (Rangai) von Bischof Otto I. von Lobdeburg als Mannlehen.
Bischof Iring von Reinstein-Homburg kauft für das Hochstift unter anderem Güter zu Pfahlenheim (Pfalnheim), die jährlich mit 12 Scheffeln Getreide und 22 Hühnern an Ertrag beziffert werden, von Gisela von Hemmersheim (Gisela de Hemersheim).
Bischof Johann von Brunn verleiht Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenbach vnd von Sainsheim), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren männlichen Erben das Hohe haus im Schloss Marienberg als Burggut zu Lehen. Das Hohe haus befindet sich zwischen dem mittleren Turm und der Kanzlei und ist von einem Garten umgeben. Nachdem Erkinger von Seinsheim dem Bischof 1000 Gulden leiht, verleiht er ihm zusätzlich folgendes zu Mannlehen: Den Zehnt zu Unterntief (Nidern tieff), ein Zwölftel des Zehnts zu Westheim (westheim) und den Jahrmarkt zu Eichen (zu den Eichen) mit allen zugehörigen Rechten, Nutzungsrechten und sonstigem Zugehörigen. Diese Lehen hatte zuvor der Ritter Johann von Rosenberg (Hans von Rosenberg). Seine Frau zu Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) übergibt die zugehörigen Briefe, behält jedoch die Rechte bis zu ihrem Tod. Der Bischof behält sich das Recht vor, die Mannlehen zu Unterntief, Westheim und Eichen für 1000 Gulden wieder abzukaufen. Diese 1000 Gulden sollen die von Schwarzenberg dann in eigene Güter anlegen, sie dem Bischof zu Lehen auftragen und zu dem Burggut gebrauchen und empfangen.