gestrichener Eintrag: Konrad Beger (Contz Beger) legt fest, dass die Steinmühle zu Hardheim beiden Schlossern zu Lehen geht und dass beiden Inhabern Zins und Gült geleistet werden müssen. Ebenso soll es auch mit dem Mehl mahlen gehalten werden.
Wilhelm Rüdt von Bödigheim, genannt der Lange (Wilhelm Rüd der lang von Bodickhaim), besitzt einen Hof in Hardheim gegenüber von der Unteren Burg, den er für 240 Gulden an Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft.
Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft das Schloss und die Mühle zu Hardheim mit ihren Zubehörungen, Leuten und Gütern mit Wissen und Zustimmung Bischof Rudolf von Scherenbergs für 850 Gulden an Arnold Geiling (Arnolt Gailing).
Johann von Allendorf (Hanns von Allendorf) verkauft seinen Hof gegenüber dem Schloss von Hardheim für 300 Gulden an Arnold Geiling (Gailing). Dieser verkauft den Hof später für 400 Gulden an Bischof Lorenz von Bibra.
Eberhard, Wolf unf Georg von Hardheim (Eberhart, Wolf vnd Georg von Harthaim) verkaufen den neunten Teil des Zehnts zu Hardheim (Harthaim) und ein Neuntel des Zehnts zu Höpfigheim (Hopfickhaim) für 500 Goldgulden an Frau Güte Kotwisin auf Wiederkauf. Bischof Lorenz von Bibra gibt als Lehnherr seine Zustimmung.
Herr Ludwig von Hutten (Ludwig von Hutem) legt mit Bewilligung Bischof Lorenz von Bibras Arnold Geiling (Arnolt Gailing) seinen Pfandschilling in Höhe von 900 Gulden auf und erhält daher die Untere Burg Hardheim mit seinen Leuten und Gütern und die Hardheimer Mühle, welche Bischof Lorenz ihm im Anschluss verschreibt.
Bischof Lorenz von Bibra erkauft dem Stift die Stadt und das Amt Lauda (Lauden) und bringt auch das Schloss zu Hardheim mitsamt der Mühle an das Stift, indem er Ludwig von Hutten seinen Pfandschilling wiedergibt. Fries verweist zudem auf die Lage von Quellen zu diesem Vorgang.
Der verstorbene Herr Konrad von Hardheim hat eine zur Unteren Burg Hardheim gehörige Hofstelle, auch Bieschels hofrait genannt, für Atzung und Dienste gefreit, aber ein tirnes und ein Fastnachtshuhn daraufgeschlagen. Walter Breuming (Walther Breumin), der zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Hofstelle besitzt und eine Behausung darauf gebaut hat, bittet Bischof Konrad von Thüngen, ihm und seinen Erben die genannte Behausung wieder zu freien. Bischof Konrad folgt diesem Wunsch.
Bischof Konrad von Thüngen macht dem Vogt Johann Königshofer (Hanns Kunigshofer) zwei Morgen Ellern am Berg Schleten, die sonst zur Unteren Burg Hardheim gehören, zum Zinslehen und stellt es ihm erblich zu. Allerdings muss er für jeden Morgen einen Zins von 40 Alten Pfennigen pro Jahr zahlen.
Johann Königshofer (Hanns Konigshofer), Vogt in Hardheim, kauft von Johann Decker (Hanns Decker) eine Behausung in Hardheim am Steinernen Tor (Stainin thor), die von Diensten, Bete, Steuer, Atzung ua. gefreit ist. Bischof Melchior Zibel von Giebelstadt übergibt ihm einen Freiungsbrief.