Die Markgrafen von Bamberg (Bamberg) und Würzburg (wurtzburg) sind in Iphofen (Jphofen) zusammengekommen und haben Entschlüsse gefasst. Die Ritterschaft zu Schweinfurt (Schweinfurt) setzt ein Verzeichnis der Einigungen und Bündnisse auf, das am 18. Mai auf dem Rittertag zu Schweinfurt vorgestellt werden soll. Dieses Schreiben ist von Adel und Obrigkeit nicht gebilligt und gegen diese gerichtet. Jeder Fürst soll die verständigsten Personen des Adels vor dem Rittertag zu sich rufen und von ihnen die Beschwerden und Mängel erfassen lassen. Dabei soll keiner ein Bündnis mit der Ritterschaft abschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Adelspersonen unter der Gnade des Bischofs stehen. Wenn es größere Mängel und Beschwerden gibt, sollen diese an den Bischof geschickt werden, der sie anhören und sich diesen gegenüber offen verhalten wird. Aufgrund dieser Mängel soll ein Zusammentreffen ausgeschrieben werden, an dem die drei Fürsten teilnehmen und eine Einigung verfassen können. Falls sie eine solche Einigung treffen, können sie sich gegen die Vorhaben der Ritterschaft wehren und auch weiterhin zusammenkommen.
6. Die Freiheit, die ihnen vom Kaiser gegeben wurde, sollte nicht zum Nachteil oder zu Ungunsten der Fürsten sein. Sollte die Ritterschaft sich dieser bedienen, würden Unstimmigkeiten zwischen den Fürsten und dem Adel entstehen. Würden sie dem Reich dienen, so würde weniger auf Gebot und Dienst der Fürsten geachtet werden, sie würden dem Kaiser um Schutz vor den Fürsten bitten. Bei solch einer Widersetzung hätten Kaiser, Fürsten und Ritterschaft einen ewigen Streit miteinander. Dieser würde damit gelöst werden, dass die Ritterschaft eigene Abgaben an den Kaiser leistet und den Fürsten ihre eigenen Abgaben auferlegt werden. Falls der Adel dadurch Schäden erleiden würde, müssen sie diese Nachteile tragen, da sie den Fürsten nicht unterstellt sein wollten.
7. Der Adel und der jüngere Teil der Ritterschaft mögen sagen, sie hätten die Forderungen der Fürsten nicht verstanden, aber es ist die Aufgabe der Fürsten, gleich einem Hirten für Schafe, darauf zu achten, dass sich die Untertanen nicht verirren. Es ist darüber hinaus besser, wenn es nicht vorkommt, dass die Fürsten den Kaiser um den Reiterdienst ansuchen müssen, denn dies hat zu Beschwerden bei ihren Untertanen und der Ritterschaft geführt. Der Adel soll dem Kaiser dienen und 100 oder 200 Pferde und noch mehr schicken, falls notwendig.
Die beiden Gesandten des Bischofs entschuldigen sich für sein Nichterscheinen auf dem Rittertag zu Bad Windsheim und richten aus, dass dies nicht seine Absicht wäre. Er erklärt sich dazu bereit, die Mägel und Gebrechen der zum Hochstift Würzburg gehörigen Ritterschaft zusammen mit seinem Domkapitel zu hören und ihnen alle Billigkeit zu erweisen. Dafür lädt er sie nach Würzburg (wurtzburg) ein, wo sie ihre Mängel und Gebrechen ihm und dem Domkapitel vortragen können. Dort würde er sie auch verpflegen. Er würde die Gebrechen nicht nur als ihr Herr hören, sondern auch als ein Adliger aus Franken, der mit vielen aus dem Adel blutsverwandt ist. Er hofft, dass Grafen, Herren und Ritterschaft sich ihm ebenso treu erzeigen, wie dies auch ihre Vorfaren getan haben.
4. Von den Adligen wird zu viel für Vertrags- und Urteilsbriefe gefordert und eingenommen.
5. Güter, die von einem Grafen, Herren oder anderen des Adels gekauft werden, sollen diesen vom Bischof als Lehen verliehen werden, da dies auch Geistlichen und anderen weltlichen Ständen, die vom Adel Güter kaufen, gestattet und verliehen wird.
6. Heimgefallene Mannlehen sollen Adligen wieder verliehen werden.
8. Werden die armen Leute der Adligen mit Steuern und anderen Abgaben belastet, so sollen auch diejenigen beschwert werden, die neben diesen sitzen und zum Bischof gehören.
10. Treulose und ungehorsame Bauern von Adligen sollen von Amtleuten, Kellern und anderen Verwandten des Hochstifts Würzburg verglichen und verhandelt werden, als wären sie Angehörige des Hochstifts. Dadurch würden die Bauern von Gericht zu Gericht geschoben werden, wodurch sie weitere Schäden vom Adel zugefügt bekommen.
11. Der würzburger Bischof will dem Adel seine angestammten Lehen nicht verleihen, außer es handelt sich um Erblehen.