Ein weltlicher Richter darf den geistlichen Stand um Hilfe bitten, wenn ein vom weltlichen Gericht Verurteilter sich der Vollstreckung entzieht, indem er beispielsweise in einen anderen Jurisdiktionsbereich flieht.
Die Ordnung der Seiler findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. [Nachtragshand: Diese enthält Informationen zu falschem Hanf, dem Vorkauf von Hanf, der Netzung, Vermischung mit Flachs, Bast, Haaren, altem Seil, Stör, Seilern für den Adel, zur Bruderschaft, Richtern, zu vier Meistern und zur Bußverrechnung.]
Alle Grafen, Freien und die gesamte Ritterschaft im Hochstift Würzburg unterstehen dem Würzburger Bischof als dem obersten Herren, was durch die Verleihung der Regalien durch den König und Kaiser festgehalten wird. Für weitere Informationen verweist Fries auf das Stichwort Regalia.
Es werden ehemalige Burgmänner der Burg Irmelshausen aufgezählt: Apel Meisser (apel Meisser), Dietrich Meisser (dietz Meisser), Heinrich von Königshofen (Haintz von Kunigshofen), Eucharius von Königshofen ( Eucharins von Kunigshouen), Johann von der Kere (Hanns von der Kere), die Hellgrafen (die Hellgreuen), Hertnit Kästner (Hertint Kestener), Dietrich Truchsess (dietz Truchsess), Heinrich von Bibra (Haintz von Bibra), Hermann von Hain ( Herman von Hain). Fries verweist auf die Quelle, die noch weitere Burgmänner enthält.
Albrecht von Rechberg ( Albrecht von Rechberg Schiller)und weitere Adelige versuchen im Auftrag von Bischof Otto von Wolfskeel die Stadt Ochsenfurt (Ochsenfurt) einzunehmen und werden gefangen genommen. Albrecht von Rechberg übergibt das Dorf Eislingen (Isingen) zusammen mit dem Gerichtsrecht und den zugehörigen Besitzungen an das Hochstift und erhält es als Lehen zurück.
Markgraf Albrecht von Brandenburg erneuert als Kanzler und Vertreter des Kaiser für Bischof Johann von Brunn die Bestätigung des Kaisers, dass alle Untertanen des Stifts, egal ob Adelsstand, Würdenträger oder anderer Art dem Bischof Gehorsam zu leisten haben. Der Bischof ist der rechtmäßige und natürliche Herr des Stifts und hat die Regalien und Weltlichkeiten inne.
Ein Zwölftel am Getreide- und Weizenzehnt zu Mainbernheim wird dem Kloster St. Katharina zu Nürnberg, einem Predigerorden, gegeben. Das Kloster verpflichtet sich in einem Revers dazu, dieses Zwölftel, sollte es sich verschulden, an einen Adeligen zu übergeben oder dem Hochstift Würzburg eine Widerlösung für 450 Gulden zu gestatten. Der Dechant und das Kapitel des Domstifts zu Würzburg, die die anderen Teile des Zehnts an sich bringen, sind sich jeodch mit den Nonnen des Klosters uneinig (Jrreten). Sie sind der Meinung, dass sie mit Bischof Wilhelm von Reichenau (B. Wilhelmen von Aistet) als päpstlichem Kommissar (Bäpstlichen Commissarien) im Recht sind. Bischof Rudolf von Scherenberg bewilligt, dass das Domkapitel den Zehnt für 450 Gulden von den Nonnen ablösen dürfte. Wie die übrigen Teile des oben genannten Zehnts und der Weinzehnt an das Domkapitel kommen, darüber findet sich nichts in der bischöflichen Kanzlei (Cantzlei).
Hans Fischer, ein Metzger in Würzburg (Hanns Fischer ain Metzler), tötet im Wirtshaus zum Ochsen einen anderen Bürger der Stadt, der Hans Carius heißt (Hannsen Carius genant). Deswegen befindet er sich eine Zeit lang auf der Flucht, wird aber auf Bitten vieler Adeliger wieder in die Stadt gelassen und von Bischof Konrad von Thüngen begnadigt. Dafür muss er eine Summe Geld verschreiben. Irgendwann nach diesen Vorgängen wird aber auch Hans Fischer getötet.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt führt zwei adelige Personen, nämlich Katharina Schenk von Roßberg (Catharinen Schenkin von Rosperg) und Magdalena von Berlichingen (Magdalenen von Berlichingen), aus dem Kloster St. Agnes zu Würzburg aus.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt schreibt allen Amtsleuten im Stift, dass diejenigen Juden, die ihre Abgaben nicht zahlen wollen oder diese schuldig sind, keine Arbeit im Stift ausüben dürfen und arrestiert werden bis die anderen gehorsamen Juden aus der Gemeinde die Gebühr ausgeglichen haben. Der arrestierte Jude muss hinterher den gehorsamen Juden dabei behilflich sein deren eigene Schulden abzubezahlen. Ein solches Mandat wird 1559 von Bischof Friedrich von Wirsberg erneuert. Sofern die Juden ihre Schulden nicht abzahlen können, darf der Adel im Stift diese bestrafen und ihnen sämtliche Arbeit sowie den Schutz Schirm im Stift entziehen und den Rabbiner das Baurecht entziehen.