Der Marktflecken mit Stadtstatus namens Lenkersheim wird vermutlich nordöstlich des bisherigen Ministerialhofes beiderseits der Fernstraße Nürnberg - Markt Erlbach - Windsheim - Würzburg - Mainz angelegt.
In einer Urkunde Kaiser Heinrichs IV. (HRR) wird eine Vogtei in Marktsteft erstmals erwähnt, die von König Philipp von Schwaben an das Bistum Würzburg übergeben wird.
Rüdiger von Sparnberg errichtet gleichzeitig mit dem Bau der neuen Burg einen dazugehörigen Wirtschaftshof zur Unterbringung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Zusammen mit den allmählich entstehenden Bauernanwesen (Lehenshöfe), entwickelt sich ein kleines Dorf, welchem der Name Sparneck gegeben wird.
Die Reichsstadt Lenkersheim wird als Folge der Territorialpolitik der Staufer durch König Philipp II. gegründet. Damit verbundene Privilegien sind: Die Bezeichnung Bürger für die Getreuen von Lenkersheim, der Erhalt derselben Gerechtsame wie sie die Nürnberger Bürger haben, die Freiheit, Auswärtige als Bürger aufzunehmen, die freiwillige Übereignung in den Schutz des Oberbeamten des Nürnberger Rechtsgutbezirks, die Amtseinweisung des Lenkersheimer Schultheißen durch den Nürnbergischen und das Marktrecht. Dazu zählen ein eintägiger Markt in der Woche am Donnerstag und zwei Jahrmärkte jeweils am 24.8. (Fest des hl. Apostels Bartholomäus) und am 24.6. (Geburt Johannes des Täufers) von dreitägiger Dauer. Nicht ausdrücklich erwähnt werden die Stadterhebung, die Art der Befestigung und die Gerichtsbarkeit. Die Gegengabe hierfür sind jährlich 15 Malter Weizen (= 44,25 hl), Zoll und andere städtische Einkünfte (Marktstandsgelder, Einnahmen aus den Gerichtsfällen).
Das von einem Dorfgraben umschlossene Areal Lenkersheims beträgt etwa 16 Hektar, das zu dieser Zeit mit 75 Gütern und Höfen belegt ist. Daraus errechnet sich eine Einwohnerzahl von ungefähr 450 Seelen, die in der 1088 Hektar großen Markung eine gute Ernährungsgrundlage finden können.
Weilbach wird erstmals urkundlich erwähnt. Bei der Übertragung einer Hofstatt in Würzburg von Ulrich von Dürn an die Bronnbacher Kirche taucht ein Cuntz von Wilenbach als Zeuge auf.
Die Mengeburg in Mönchberg wird erstmals erwähnt.
Der erste sichere urkundliche Beleg Hollenbachs ist auf dieses Jahr datiert (Holenbach).
In einer Urkunde des Bischofs Heinrich II. (von Dischingen) wird der Ortsname Arberg erstmals gesichert erwähnt.
Oberkotzau wird erstmals urkundlich genannt. Es ist zu dieser Zeit Sitz eines niederadligen Geschlechts (Kotzauer).