Sämtlicher Allodialbesitz der Herren von Leonrod um Dietenhofen-Leonrod wird für 60.000 Gulden, 200 Dukaten und ein gesatteltes Pferd an Markgraf Johann Friedrich von Brandenburg-Ansbach verkauft.
Mit der Einweihung der Kirche zur Heiligen Dreifaltigkeit versichert Markgraf Christian Ernst, dass dem Flecken seine alte überlieferte Gerechtigkeit erhalten bleiben soll.
Der Würzburger Fürstbischof erneuert das Marktrecht für Nordheim v. d. Rhön.
Friedrich Dietrich von Dalberg lässt vor dem Bücholder Schloss einen Garten nach französischem Vorbild anlegen.
Schenk Vollrath von Limpurg lässt auf einem Bürgerhaus in Einersheim für 6000 Gulden eine neue Residenz errichten. Diese löst das Bergschloss Speckfeld, welches ein Mannlehen der Bistümer Würzburg und Bamberg gewesen war, als Sitz der Schenken von Limpurg ab.
Im Neustadter Vertrag zwischen Würzburg und Sachsen-Eisenach werden alle rosenbachischen, bisher Sachsen lehnbare Stücke zu Maßbach, Poppenlauer und Rothausen an Würzburg abgetreten. Der rosenbachische Zentgraf muss sich nun von Würzburg mit dem Blutbann belehnen lassen.
Das Hochstift Bamberg erwirbt die Vogtei über Buttenheim von der Obristin von Bose. Sie selbst war eine Geborene von Stiebar und hatte die Vogtei wiederum von ihrem Bruder geerbt.
Der Bamberger Fürstbischof Marquard Sebastian Schenk (von Stauffenberg) bestätigt die von seinen Vorgängern ausgefertigte Marktordnung.
Das Hochstift Bamberg erwirbt die Herrschaft Rothenkirchen von den von Würtzburgs, welche in finanzielle Schwierigkeiten geraten waren.
Die beiden Vettern Georg Karl Muffel und Johann Christoph Muffel erlassen für Eschenau eine Polizeiverordnung. Darin werden die Sonntagsheiligung, die Maße und Gewichte, die Wildbannrechte, sowie die Nutzung der Fischwasser, Weiher, Hölzer, Wiesen, Felder und Gärten geregelt.