Graf Friedrich von Vrensdorf verpfändet die Vogtei in "Greuza" gegen 40 Mark in Gold an den Bischof zu Bamberg und löst diese nicht mehr aus.
Rüdiger von Sparnberg lässt eine neue Burg errichten und nennt diese in Ableitung von der Burg Sparren-berg "Sparneck" aufgrund ihrer topographischen Lage. Der Name ist von der markanten Einmündung des kleineren Bachtales (Pfarrbach) in das größere Tal der obersten Saale abzuleiten. Rüdiger von Sparnberg ändert daraufhin seinen Familiennamen in von Sparneck ab.
Die Burggrafen von Nürnberg kommen durch Erbe von den Babenbergern in den Besitz der oberen Zenn, darunter auch Obernzenn.
Wallenfels fällt an das Bistum Bamberg. Bischof Otto II. (von Andechs) macht es selbstständig und überträgt es als bischöfliches Lehen seinem Neffen Berthold von Meranien.
Der Bamberger Bischof ist Landesherr des Wilden-Rodachgebietes.
Das Herzogtum Rothenburg und damit auch Aufkirchen kommt an Philipp von Hohenstaufen.
In einer Urkunde Kaiser Heinrichs IV. (HRR) wird eine Vogtei in Marktsteft erstmals erwähnt, die von König Philipp von Schwaben an das Bistum Würzburg übergeben wird.
Ulrich von Töging wird als bischöflicher Ministeriale bezeichnet. Später haben die Töginger das Schenkenamt bei den Grafen von Hirschberg und bezeichnen sich deshalb ab 1245 an "Schenken von Töging". Ihre Besitzungen sind zum Teil eigen, zum größeren Teil aber Lehen.
Kinding kommt als bayerisches Lehen vor 1310 an die Schenken von Geyern und ist bis weit in das 16. Jahrhundert hinein im Besitz verschiedener Ortsadeliger.
Die Reichsstadt Lenkersheim wird als Folge der Territorialpolitik der Staufer durch König Philipp II. gegründet. Damit verbundene Privilegien sind: Die Bezeichnung Bürger für die Getreuen von Lenkersheim, der Erhalt derselben Gerechtsame wie sie die Nürnberger Bürger haben, die Freiheit, Auswärtige als Bürger aufzunehmen, die freiwillige Übereignung in den Schutz des Oberbeamten des Nürnberger Rechtsgutbezirks, die Amtseinweisung des Lenkersheimer Schultheißen durch den Nürnbergischen und das Marktrecht. Dazu zählen ein eintägiger Markt in der Woche am Donnerstag und zwei Jahrmärkte jeweils am 24.8. (Fest des hl. Apostels Bartholomäus) und am 24.6. (Geburt Johannes des Täufers) von dreitägiger Dauer. Nicht ausdrücklich erwähnt werden die Stadterhebung, die Art der Befestigung und die Gerichtsbarkeit. Die Gegengabe hierfür sind jährlich 15 Malter Weizen (= 44,25 hl), Zoll und andere städtische Einkünfte (Marktstandsgelder, Einnahmen aus den Gerichtsfällen).