Eines der ältesten Würzburger Lehensbücher belegt, dass die Herren von Seinsheim Dorf und Halsgericht in Randersacker besitzen – zur Hälfte jedoch als Lehen des Hochstifts Würzburg.
Bamberg verpfändet die Burg Gößweinstein und den zugehörigen Besitz an die Edelfreien von Schlüsselberg.
Der höchste Gerichtsherr in Bürgstadt ist der Mainzer Erzbischof, er verleiht auch das Zentgrafenamt. Mit dem Ende des Mainzer Kurstaates endet auch die Geschichte der Zent Bürgstadt.
Herzog Albrecht III. von Bayern-München verpfändet Burg, Markt und Herrschaft an Ulrich III. von Laber. Nach dessen Tod 1463 gibt seine Frau die Herrschaft 1465 an Herzog Albrecht zurück.
Das Klosteramt Rattelsdorf gehört weltlich zum Fürstbistum Bamberg, geistlich jedoch zum Bistum Würzburg.
Das Hochstift Würzburg erwirbt den mit 59 Häusern größten Anteil des Klosters Theres an Trappstadt.
Die Herren von Dürn üben als Schutzvögte die Ortsherrschaft in Weilbach aus.
Das Patronatsrecht für Pleinfeld ist seit dem 11. Jahrhundert ununterbrochen für den Bischof von Eichstätt nachgewiesen. Territorialherren sind vor allem die Eichstätter Bischöfe und die Grafen bzw. Marschälle von Pappenheim.
Der Markgraf von Ansbach ist der alleinige Dorfherr von Marktsteft, welches mit den Orten Gnodstadt, Martinsheim, Obernbreit, Oberickelsheim und Sickershausen im Oberschultheißenamt Obernbreit zusammengefasst ist und zum Oberamt Creglingen gehört. Die sechs Orte des Oberschultheißenamtes Obernbreit führen zusammen die Bezeichnung die "sechs Maindörfer".
Der Neffe von Hieronymus von Würtzburg, Hans Veit von Würtzburg, erwirbt weitere Teile der Herrschaft Mitwitz.