In der Heidecker Zeit wird auf dem Wappen aus dem Schrägbalken ein Querbalken. Schließlich wird das Wappen noch längsgeteilt, wobei in die linke Hälfte die Adlerschwingen einbezogen werden und die rechte Hälfte in ihrer Gestalt beibehalten wird.
Stammbach liegt unmittelbar an der Ostgrenze der "Sechs Halsgerichte". Dieses Gebiet ist ständig umstritten und die Hohenzollern setzen sich erst mit dem Forchheimer Vertrag (1538) gegen das Fürstbistum Bamberg durch.
Der große Zehnt haftet nachweislich seit Mitte des 16. Jahrhunderts am Rittergut Pretzfeld, wo er bis zur Aufhebung des Zehntwesens verbleibt.
Obwohl der Bischof von Bamberg als Landesherr keinerlei Zehnterträge von Pretzfeld bezieht, berichtet dennoch seine Behörde, das Amt Forchheim bzw. ab 1742 das Amt Ebermannstadt, über die dortigen Zehntverhältnisse.
Die Burggrafen von Nürnberg, die späteren Markgrafen von Brandenburg-Kulmbach bzw. Brandenburg-Bayreuth, sind Eigentümer des Uehlfelder Schlosses.
Die fürstbischöfliche Herrschaft des Hochstifts Eichstätt dauert über 500 Jahre bis zur Säkularisation.
Abgesehen von dem gemeinsamen gewählten Schultheiß hat jeder Ganerbe in seinem Viertel einen beständigen Lehens- und Vogteischultheißen, der die Lehens- und ander Gefälle einzunehmen und sonstige Angelegenheiten zu besorgen hat.
In Eschau sitzt ein Amtmann, der die Rechte des Hauses Rieneck in den fünf Ortschaften des Amtes Wildenstein wahrt. Zwei Jahre später ernennt Erbach 14 Schöffen und bezeichnet das Amt als Zent Eschau.
Die Windheimer Burg ist ein Lehen des Bischofs von Würzburg. Schon seit dem 12. Jahrhundert ist dort eine Familie von Dienstmannen nachweisbar, die sich nach der Siedlung "von Windheim" nennen.
Eine Liste der Untertanen in Nordheim v. d. Rhön derer von der Thann ist überliefert.